10 Irrtümer über die Autoversicherung
Viele Autofahrer glauben zum Beispiel, dass Fahrer, die nicht im Vertrag stehen, nicht versichert seien. Doch auch sie sind bei Unfällen versichert. Es können aber Strafzahlungen fällig werden.
Eine Kollision mit Tieren ist hingegen in Kaskoverträgen nicht automatisch versichert. Das gilt nur für Unfälle mit Haarwild wie Rehe, Hirsche oder Wildschweine. Ziegen, Hunde, Kühe oder Waschbären zählen nicht dazu. Damit Unfälle mit ihnen von der Versicherung abgedeckt sind, muss in den Bedingungen „alle Tiere“ stehen.
Auch der Irrglaube, dass jede Kfz-Haftpflichtversicherung ausreichend Schutz biete, ist weit verbreitet. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Schäden, die ein Fahrer an fremden Gegenständen verursacht, liegt mit 1,22 Mio. Euro nicht besonders hoch. Bei großen Unfällen kann das zu wenig sein. Deshalb empfiehlt die Stiftung Warentest höhere Deckungssummen, die in vielen Tarifen bereits Standard sind oder gegen einen geringen Aufpreis vereinbart werden können.
Der Artikel „Irrtümer über die Kfz-Versicherung“ findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter test.de/basiswissen-kfz abrufbar.
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