Sechs neue Sterne für Strukturwandelprojekte
Der Aufsichtsratsvorsitzende Christoph Dammermann, Staatssekretär des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen: „Wir setzen das Sterneverfahren mit großem Engagement fort und freuen uns, dass sich immer mehr Strukturwandelprojekte im Rheinischen Revier aus den unterschiedlichsten Themenfeldern weiterentwickeln. Ich bin sicher, dass wir in Nordrhein-Westfalen bei der konkreten Umsetzung der Projekte in diesem Jahr ein großes Stück vorankommen werden.“
Die Projekte, die im Rahmen dieser Sitzung zweite Sterne erhielten, sind:
SofortprogrammPLUS:
- Inkubator Nachhaltige Elektrochemische Wertschöpfungsketten (iNEW) 2.0“ (Kreis Düren, Städteregion Aachen)
- „Aufbau eines Global Entrepreneurship Centre im Rheinischen Revier in Nordrhein-Westfalen“ (Rhein-Kreis-Neuss)
- „GründerHUB: Digitale Plattform der GründerRegion Aachen“ (Städteregion Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg)
Starterpaket Kernrevier:
- „Weiterentwicklung Freizeitzentrum Indemann“ (Inden)
- „Innovatives Bauzentrum im Rheinischen Revier“ (Kerpen)
- „Mobilitätsstationen Merzenich“ (Merzenich)
Bis Jahresende 2020 hatten sich 57 Projekte erfolgreich weiterqualifiziert. Der aktuelle Stand ergibt, dass nun schon 60 Projekte im SofortprogrammPLUS mindestens den zweiten Stern erhalten haben. Im Starterpaket Kernrevier waren es zuletzt fünf und sind es nun insgesamt acht Projekte, die bereits als „tragfähige Vorhaben“ ausgezeichnet sind.
Hintergrund zum „Sterneverfahren“
Ein dreistufiges Verfahren qualifiziert eingereichte Projektskizzen im SofortprogrammPLUS und im Starterpaket Kernrevier. Ziel ist, aussichtsreiche Strukturwandelprojekte auszuwählen und weiterzuqualifizieren. Nachdem der Aufsichtsrat auf Grundlage qualifizierter Empfehlungen über die Vergabe von Sternen (mehr zur Unterscheidung der Stufen unten) entschieden hat, übernehmen die jeweilig zuständigen Bewilligungsbehörden – etwa die Bezirksregierung Köln – die Antragsprüfung und Entscheidung.
Erster Stern: „substanzielle Projektidee“
Der erste Stern wird vergeben, wenn die Projektskizze die Ziele des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen und des Wirtschafts- und Strukturprogramms adressiert. Dies bedeutet, dass das Vorhaben konkrete Perspektiven für die Entstehung neuer Wertschöpfung und Beschäftigung im Revier bietet.
Zweiter Stern: „tragfähiges Vorhaben“
Der zweite Stern wird vergeben, wenn die Projektskizze als antragsreif und förderwürdig eingeschätzt werden kann. Das heißt: Es muss unter anderem eine Ausgaben- und Finanzierungsplanung vorliegen, und die Projektmeilensteine müssen klar definiert sein. Projektskizzen sind förderwürdig, wenn sie zum Beispiel potenziell einen Beitrag zur Umsetzung des Strukturwandelprozesses leisten.
Dritter Stern: „Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier“
Der dritte Stern wird vergeben, wenn für das Vorhaben ein Förderzugang, beispielweise im Rahmen eines Bundesprogramms, erfolgreich identifiziert werden konnte.
Die Listen aller Projekte, die weitere Sterne erhalten haben, finden Sie auf unserer Website unter dem Menüpunkt Projekte [https://www.rheinisches-revier.de/….
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