Sonstiges

Gesetz zur Arbeitszeiterfassung & Homeoffice: Was geplant ist

Eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes ist schon länger in Vorbereitung. Kein Wunder, urteilte der Europäische Gerichtshof bereits im Frühjahr 2019, dass Unternehmen in allen europäischen Mitgliedsstaaten angehalten sind, die vollständigen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen.

Der deutsche Gesetzgeber muss dieses EuGH-Urteil nun umsetzen. Denn hierzulande gibt es eine solche umfassende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bislang nicht. Zwar sind auch in Deutschland etwa Mehrarbeitsstunden zu erfassen. Künftig wird das aber nicht mehr ausreichen.

Wie wird die Arbeitszeiterfassung aussehen?
„Die erforderliche Gesetzesänderung wird dazu führen, dass die gesamte Arbeitszeit zu dokumentieren ist“, erklärt Nicole Golomb, Rechtsanwältin bei Ecovis in Regensburg. Das bedeutet: Start und Ende sowie Pausenzeiten sind zu dokumentieren. Bis die Details der Gesetzesänderung bekannt sind, rät Golomb zur Zurückhaltung: „Es ist noch unklar, wie eine solche Arbeitszeiterfassung auszusehen hat.“ Werden Stundenzettel reichen, die die Arbeitnehmer selbst ausfüllen? Oder muss der Arbeitgeber die Arbeitszeiterfassung selbst in die Hand nehmen? „Wer jetzt teure Zeiterfassungsterminals anschafft, investiert womöglich an falscher Stelle“, warnt Golomb daher.

Müssen Chefs mobiles Arbeiten ermöglichen?
Derzeit gibt es in Deutschland keinen Anspruch auf Arbeiten im Homeoffice. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wollte diesen gesetzlich festschreiben. Doch der Gesetzesentwurf wurde im Kanzleramt als ungeeignet gestoppt. Wie es weitergeht, ist unklar. „Allerdings lohnt es sich aus unternehmerischer Sicht, sich mit den Vor- und Nachteilen des mobilen Arbeitens auseinanderzusetzen“, gibt Ecovis-Rechtsanwalt Stefan Eglseder in Landshut zu bedenken. „Solange die Koalition noch diskutiert, ob es für Arbeitnehmer einen durchsetzbaren Anspruch auf Homeoffice geben soll, müssen Arbeitgeber nichts tun“, ergänzt er. Alle Unternehmer, die auch ohne gesetzliche Verpflichtung die Chancen des mobilen Arbeitens nutzen wollen und können, müssen jedoch zwingend die aktuelle Gesetzeslage, insbesondere auch beim Arbeits- und Datenschutz, beachten.

Nicole Golomb, Rechtsanwältin bei Ecovis in Regensburg

Über ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. In über 100 deutschen Büros arbeiten fast 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weltweit sind es fast 8.500 in nahezu 80 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.

Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

www.ecovis.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel