NLM beanstandet Verstoß gegen Trennungsgrundsatz bei RTL
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat auf Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) im Programm der RTL Television GmbH aufgrund eines fehlenden Werbelogos einen Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz von Werbung und Programm beanstandet.
Am 1. November 2020 wurde im Rahmen der Formel 1-Übertragung vor dem nachfolgenden Werbeblock ein unzulässiger Werbetrenner ohne den Schriftzug "Werbung" ausgestrahlt. Damit wurde gegen § 8 Abs. 3 des Medienstaatsvertrages (MStV) verstoßen. Nach § 8 Abs. 3 MStV muss Werbung als solche leicht erkennbar und vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar sein.
Die Veranstalterin RTL Television GmbH hat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Hannover Klage zu erheben.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Niedersächsische Landesmedienanstalt
Seelhorststraße 18
30175 Hannover
Telefon: +49 (511) 28477-0
Telefax: +49 (511) 28477-36
http://www.nlm.de
Ansprechpartner:
Annika Vogel
Ref. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (511) 28477-12
Fax: +49 (511) 28477-36
E-Mail: vogel@nlm.de
Ref. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (511) 28477-12
Fax: +49 (511) 28477-36
E-Mail: vogel@nlm.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.