Wolfsgebiet Schermbeck: Angst der Tierhalter bleibt
Nach Angaben des Ministeriums kam es seit 2018 zu 56 Vorfällen mit insgesamt 111 getöteten Weidetieren – mit wenigen Ausnahmen konnten die Übergriffe der zugewanderten Wölfin zugeordnet werden. In mindestens vier Fällen wurde dabei ein selbst nach den Empfehlungen des Bundes ausreichender Herdenschutz überwunden. Dennoch kommt das Gutachten zu der Einschätzung, dass eine Entnahme des betreffenden Wolfs zurzeit nicht in Betracht zu ziehen sei und empfiehlt eine konsequente Anwendung des empfohlenen Herdenschutzes.
Nach Auffassung des RLV schiebt die DBBW damit nicht zu ersten Mal die Verantwortung für Wolfsrisse allein den Weidetierhaltern zu, indem deren Schutzbemühungen als unzulänglich beschrieben werden. Bereits im vergangenen Jahr war an der Darstellung der Risssituation im Rahmen des bundesweiten DBBW-Schadensberichtes Kritik geübt worden. Während die Wölfe in den anderen Wolfsgebieten Nordrhein-Westfalens aktuell kaum in Erscheinung treten, eskaliert die Situation am Niederrhein – inzwischen wurden sogar zwei Ponys gerissen. Die unterschiedliche Situation ist nach Auffassung des RLV einzig auf die dort lebenden Wolfsindividuen zurückzuführen.
Mit der Empfehlung der DBBW, trotz Überwinden von Schutzzäunen eine Entnahme nicht zu veranlassen, stellt sich für den RLV die Frage, unter welchen Bedingungen eine Entnahme überhaupt möglich sein soll. Ein ständiges „Aufrüsten“ bei den Schutzmaßnahmen kann aus Sicht des Verbandes keine Lösung sein. Insbesondere Herdenschutzhunde sind nicht für jedermann geeignet, in den falschen oder zu unerfahrenen Händen können die meist kräftigen Tiere schnell gefährlich werden. Als Offenbarungseid wertet der RLV zudem Empfehlungen von Seiten des organisierten Naturschutzes, Weidetiere während der Nachtzeit aufzustallen – es käme damit wie befürchtet: Der Wolf treibt die Tiere in den Stall. Die Förderung von Präventionsmaßnahmen und eine schnelle Entnahme von Wölfen, die trotz Schutzmaßnahmen Weidetiere angreifen oder reißen, müssen vielmehr „zwei Seiten einer Medaille“ sein. Unterbleiben hier Konsequenzen, wird die Akzeptanz für den Wolf am Niederrhein weiter schwinden.
Unverständlich aus Sicht der hiesigen Tierhalter ist auch, warum trotz gleichem Schutzstatus nicht längst Lösungsansätze anderer Mitgliedstaaten in den Blick genommen werden – so könnte etwa wie in Frankreich eine jährliche Entnahmequote festgelegt werden. Den Leid geprüften Tierhaltern vor Ort ist jedenfalls zu wünschen, dass sie endlich wieder ohne Angst und Einschränkungen ihre Tiere halten können, so der RLV.
Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Rochusstraße 18
53123 Bonn
Telefon: +49 (228) 52006-100
Telefax: +49 (228) 52006-159
http://www.rlv.de