„Es geht jetzt um die Existenz vieler Pflegeeinrichtungen“
Nach dem Gesetzentwurf sollen den zugelassenen Pflegeeinrichtungen nur noch solche Mindereinnahmen erstattet werden, die unmittelbar aus der Umsetzung behördlicher Maßnahmen sowie landesrechtlicher Regelungen zur Verhinderung von Coronainfektionen entstehen. Diese Voraussetzung ist von der Pflegekasse vor der Auszahlung der Erstattung zu überprüfen.
Meurer: „Der bpa lehnt diese Regelung entschieden ab. Sie ist unnötig, bürokratisch und setzt vollkommen falsche Signale. Statt die Pflegeeinrichtungen weiterhin uneingeschränkt dabei zu unterstützen, die Versorgung aufrechtzuerhalten, wird eine finanzielle Gefährdung dieser Einrichtungen riskiert. Dies steht in einem eklatanten Widerspruch zu den bisherigen Aussagen der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen sowie des Großteils des Gesetzentwurfs. Die systemrelevante pflegerische Infrastruktur braucht verlässliche Rahmenbedingungen und darf in diesen Zeiten nicht leichtsinnig aufs Spiel gesetzt werden. Zudem wäre das ein katastrophales Zeichen in Richtung der Beschäftigten.“
Die faktische Streichung des Anspruchs auf den Ausgleich coronabedingter Mindereinnahmen führt unmittelbar zu einer finanziellen Gefährdung gerade der Einrichtungen, die besonders hart betroffen sind. Da insbesondere in vielen Heimen bereits erfolgreich geimpft wurde, ist mit einem deutlichen Rückgang behördlicher Anordnungen zu rechnen. Was aber bleibt, sind Leerstände von bis zu 30 Prozent. „Hinzu kommt, dass viele Pflegeeinrichtungen schon jetzt deutliche Verluste unverschuldet in Kauf nehmen müssen, weil diese im Rettungsschirm nicht berücksichtigt wurden. Für Ausfälle bei den Investitionskosten gab es nie einen Ersatz“, sagt der bpa-Präsident.
Coronabedingte Mindereinnahmen künftig danach zu unterteilen, ob diese durch landesrechtliche Regelungen und behördliche Maßnahmen unmittelbar entstanden sind oder beispielweise durch Corona-Erkrankungen der Pflegebedürftigen, wird zu langwierigen Auseinandersetzungen mit den genehmigenden Pflegekassen führen. So ist nicht einmal klar, ob z.B. die Empfehlungen des RKI oder die mit den Gesundheitsämtern abgestimmten Hygienekonzepte als behördliche Auflage anerkannt werden. In der Konsequenz führen dann notwendige Infektionsschutzmaßnahmen der Einrichtungen bei fehlenden eindeutigen Verordnungen oder behördlichen Anweisungen direkt zur Existenzgefährdung.
Meurer: „Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, die beabsichtigten Neuregelungen zu streichen, weil das Signal an die Pflegeeinrichtungen fatal wäre. Stattdessen muss das bestehende Kostenerstattungsverfahren komplett verlängert werden.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.
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