Forderung nach Bestandsaufnahme für abzustufende Straßen rund um Homberg
Mit dem Ende des Winters werden die Bautätigkeiten zum Lückenschluss der A 49 zunehmen. Das bringt zeitlich begrenzt große Belastungen für das Straßennetz rund um Homberg mit sich. „Wir stehen ohne Zweifel zum Bau der A49. Es ist uns aber auch klar, dass es durch den Baustellenverkehr zu Schäden an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen kommen kann. Darum müssen im Vorfeld zwei wesentliche Dinge geklärt sein: Welche Schäden sind durch den Lückenschluss verursacht und wer kommt für die Instandsetzung auf“, stellt Dr. Jens Mischak klar. Die Verantwortung für die Kosten der Sanierungsmaßnahmen sehen Bürgermeisterin Blum und Dr. Mischak beim Bund. Es dürfe nicht sein, dass die Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen später von Gemeinde, Kreis oder Land getragen werden sollen.
Der Zustand der Kreisstraßen ist durch eine Zustandserfassung im vergangenen Jahr bereits dokumentiert. Gleiches soll für möglicherweise belastete Gemeindestraßen der Stadt Homberg in den kommenden Wochen durchgeführt werden. Auch die Nebenanlagen von Landes- und Kreisstraßen, bei denen die Stadt Baulastträger ist, sollen bei der Bestandsaufnahme einbezogen werden.
Aus dem Bauprogramm des Landes Hessen, der Sanierungsoffensive bis 2025, gehen einige Maßnahmen an Landesstraßen im Gemeindegebiet von Homberg hervor, die mit dem Bau der Autobahn in Verbindung stehen. Jedoch fehlen in dieser Liste einige Straßen, die unmittelbar von dem Baustellenverkehr betroffen sein werden und deren Zustand jetzt schon als sanierungsbedürftig einzustufen ist. Dort muss geprüft werden, ob das Bauprogramm des Landes vor Ort erweitert werden kann.
Zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise soll kurzfristig ein gemeinsamer Termin mit Hessen Mobil stattfinden. „Denn auch für das Land muss es von Interesse sein, wer für die Beschädigungen an dem nachgelagerten Straßennetz durch die Bundesmaßnahme aufkommen wird“, sagt Bürgermeisterin Blum.
Der Planfeststellungsbeschluss sieht vor, dass im Rahmen einer „Widmungs- und Umstufungsplanung“ die Zuständigkeiten für Landes- und Kreisstraßen geändert werden. Das Gemeindestraßennetz der Stadt Homberg wird um etwa 3,6 Kilometer länger und durch Umwidmung auch von Landesstraßen muss der Kreis in Summe etwa einen Kilometer Kreisstraßen weniger unterhalten. Diese Straßen sind bei der Ab- und Umstufung in einem verkehrssicheren Zustand und der künftigen Nutzung entsprechend an den neuen Baulastträger zu übergeben. Bedeutet: Bevor die Straße weitergeben werden darf, muss sie ordnungsgemäß instandgesetzt sein. Der Kreis muss in die abzustufenden Kreisstraßen – ebenso wie das Land in die abzustufenden Landstraßen – abschließend investieren. Mit im Spiel ist dabei auch immer die Kommune, denn diese ist für die Nebenanlagen zuständig.
„In enger Abstimmung zwischen Kommune, Kreis und Land muss der Ist-Zustand des Straßennetzes dokumentiert sein, um spätestens mit dem Abschluss der Baumaßnahmen zum Lückenschluss wieder ein belastbares Netz aus Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen zu haben, dass unser aller Ansprüchen Rechnung trägt“, sagt Dr. Mischak abschließend.
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