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Öffnungsstrategie muss Planungssicherheit geben

Die Unternehmerinnen erwarten von dem Treffen der Ministerpräsident*innen mit der Kanzlerin am 3. März eine nachvollziehbare Öffnungsstrategie, um Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben. Konkrete Vorschläge der Unternehmen liegen als Ergebnis des Wirtschaftsgipfels mit dem Bundeswirtschaftsminister vor. Für die Unternehmerinnen ist entscheidend, dass:

  • Bund und Länder gemeinsame bundesweite und wissenschaftlich fundierte Kriterien festlegen, unter denen Öffnungen möglich sind und transparent ist, in welchem Verfahren Öffnungsentscheidungen getroffen werden,
  • die einheitliche Umsetzung der Öffnung länder- und regionalspezifisch abhängig von der pandemischen Situation und den Gegebenheiten vor Ort erfolgt,
  • sich Öffnungsschritte nicht an Branchen orientieren, sondern an nachvollziehbaren Kriterien und der Umsetzung von strengen Hygiene- und Schutzstandards in den Betrieben,
  • Selbsttests und Antigen-Schnelltests endlich für alle verfügbar sind,
  • die Impfungen durch bessere Kommunikation und Organisation beschleunigt werden und
  • die lückenlose Kontaktnachverfolgung verbessert wird, z.B. durch den Einsatz von geeigneten digitalen Technologien oder weiterer personeller Ressourcen von Drittanbietern.

Es ist gut, dass sowohl die Überbrückungshilfe III als auch die Neustarthilfe mittlerweile beantragt werden können. Wichtig ist nun eine schnelle Auszahlung der Gelder, um die Liquidität der Unternehmen zu sichern. Gleichwohl sind auch die Gelder der Neustarthilfe – sofern sie denn fließen – für betroffene Unternehmerinnen nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Um diese Unternehmer*innen zielgerichtet zu unterstützen, braucht es einerseits zwingend einen kalkulatorischen Unternehmerlohn, damit sie ihre Lebenshaltungskosten stemmen können sowie andererseits die generelle Ausweitung der Neustarthilfe.

Des Weiteren können eine Ausweitung des Verlustrücktrags auf mindestens zwei Jahre für Unternehmen sowie eine bessere private Verlustverrechnung unmittelbar Liquidität und damit auch Investitionen ermöglichen. Eine weitere steuerliche Maßnahme, die die Unternehmerinnen des VdU ausdrücklich unterstützen, ist die geplante Befreiung von Sachspenden an gemeinnützige Organisationen von der Umsatzsteuer.

Unternehmer*innen sollen zudem bei der Notbetreuung in Schulen und Kitas berücksichtigt werden. Denn solange diese nur mit begrenzten Kapazitäten öffnen, sind Unternehmerinnen mit kleinen Kindern dreifach belastet: Sie kämpfen um das Überleben ihrer Unternehmen, schaffen flexible Arbeitsmodelle für ihre Mitarbeiter*innen, die Familienangehörige betreuen müssen und kümmern sich gleichzeitig um die eigenen Kinder.

Über Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU)

Im Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU) sind rund 1.800 Unternehmerinnen organisiert. Die Unternehmerinnen erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von 85 Milliarden EUR und beschäftigen über 500.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland. Seit 65 Jahren setzt der VdU sich erfolgreich dafür ein, dass die Stimme der Unternehmerinnen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft angemessen Gehör findet.

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