Finanzen / Bilanzen

Frist beachten: Noch bis 31. März freiwillige Rentenbeiträge zahlen

Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert ist, kann mit freiwilligen Beiträgen die spätere Rente erhöhen oder einen eigenen Rentenanspruch erwerben. Noch bis 31. März 2021 können freiwillige Beiträge für 2020 gezahlt werden.

Das lohnt sich für alle, die bereits Pflichtbeiträge für die Erziehung eines Kindes bekommen haben, die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren aber damit noch nicht erfüllen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern hin.

Freiwillige Beiträge können auch den Schutz bei Erwerbsminderung erhalten. Versicherte, die mit freiwilligen Beiträgen ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sichern, sollten die Frist deshalb einhalten. Darüber hinaus lassen sich mit freiwilligen Beiträgen Lücken im Versicherungskonto schließen, die Wartezeit für eine Altersrente oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Rehaleistungen erfüllen.

Die Höhe der gezahlten Beiträge kann selbst festgelegt werden: Der Mindestbeitrag liegt bei 83,70 Euro für jeden Monat, der Höchstbetrag bei 1.283,40 Euro. Zwischen alten und neuen Bundesländern wird hierbei nicht unterschieden. Auch die Anzahl der Monate, für die freiwillige Beiträge gezahlt werden, ist frei wählbar.

Weitere Informationen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.

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