Impfen in Arztpraxen
„Wir sind an einem gewissen Wendepunkt angekommen, an dem das staatliche Impfstoff-Monopol nicht mehr weiter aufrechterhalten werden kann“, sagt Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). Ärztinnen und Ärzte sollten jetzt unkompliziert und unbürokratisch in die Impfungen gegen das SARS-CoV-2-Virus eingebunden werden. Wenn selbst der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (STIKO) konstatiere, dass die Vorgaben der Bundesimpfverordnung, die grundsätzlich sinnvoll seien, großflächig durchbrochen würden, sei es an der Zeit, das strenge Priorisierungsschema lediglich als „Handlungsempfehlung“ für die Ärztinnen und Ärzte zu interpretieren. Ein Modellierungskonzept für die Nationale Impfstrategie sei zudem laut Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Planung.
Daher äußert Bayerns Ärztechef drei Kernbotschaften:
- Geeigneter Impfstoff für die Praxen steht zur Verfügung, also können Ärzte mit der Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus starten.
- Ärzte sollten selbst anhand dieser „Empfehlungen“ die Entscheidungen über die Priorisierung ihrer eigenen Patientinnen und Patienten treffen und die Dokumentation in Impfpass und Praxissoftware vornehmen.
- Es sollte weder eine ausufernde Dokumentation noch eine Registrierung über das Online-Terminvereinbarungs-Portal BayIMCO nötig sein.
Quitterer will das Impfen der Patienten in den Arztpraxen, insbesondere in den Hausarztpraxen, ermöglichen. Praxen sollten keine „Außenstellen der Impfzentren“ darstellen, sondern unkompliziert ihre Patienten impfen.
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