Fahrzeugbau / Automotive

Entspannt und sorgenfrei unterwegs mit Toyota Relax

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  • Garantie bis zu 10 Jahren
  • Automatische Garantieverlängerung mit jeder Inspektion bei einem Vertragspartner
  • Auch ohne durchgängige Garantiedeckung möglich

Zum 1. April 2021 startet das neue Garantiemodell Toyota Relax. Damit gewährt Toyota zusätzlich zur dreijährigen Neuwagen-Herstellergarantie eine bis zum Ablauf von sieben Jahren jeweils erneuerbare Anschlussgarantie. Voraussetzung ist, dass eine Inspektion bei einem autorisierten Toyota-Vertragspartner nach Ablauf der Herstellergarantie durchgeführt wird. Die Laufzeit der einzelnen Anschlussgarantien beträgt jeweils 12 Monate bzw. umfasst eine Laufleistung von max. 15.000 km seit Durchführung einer Inspektion. Die erneute Durchführung einer Inspektion bei einem autorisierten Toyota Vertragspartner verlängert den Garantieschutz um ein weiteres Jahr bzw. um weitere 15.000 km.

Von der Anschlussgarantie profitieren alle Toyota-Modelle, die für den europäischen Markt vorgesehen sind und deren Gesamtfahrleistung 160.000 Kilometer nicht überschritten haben. Eine Verlängerung um 24 Monate ist für die Modelle Proace, Proace Verso, Supra und ProAce City vorgesehen.

Die Garantieverlängerung gilt für alle Motoren, egal ob es sich um Verbrenner oder Elektromotoren, Hybrid- oder Brennstoffzellenfahrzeuge handelt. Zur Verlängerung muss die Inspektion innerhalb der vom Hersteller für das Modell genannten Laufzeiten erfolgen. Diese entspricht bei den meisten aktuellen Modellen zwölf Monate beziehungsweise 15.000 Kilometer Laufleistung nach Inspektionsdatum. Ausnahmen gelten für die Modelle Proace (Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert: 6,4-5,0/5,2-4,6/5,6-4,7 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 149-125 g/km) und Supra (Kraftstoffverbrauch Supra, innerorts/außerorts/kombiniert: 9,4-7,5/5,9-5,5/7,2-6,2 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 165-143 g/km), für die andere Inspektionsintervalle vorsehen sind.

Im Garantieumfang von Toyota Relax sind ein Großteil der Materialkosten für mechanische und elektronische Bauteile sowie die Lohnkosten beim Vertragspartner inbegriffen. Ausgenommen von der Garantie sind lediglich Verschleißteile und ähnliche Bauteile. Die Garantie gilt europaweit. Darüber hinaus ist sie an das Fahrzeug gebunden und geht bei Weiterverkauf auf den neuen Besitzer über.

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