Verbraucher & Recht

Niederschlagswasser auf Privatgrundstück ist hinzunehmen

Fließt infolge einer Erschließung mit geneigtem Gehweg Oberflächenwasser auf ein tiefer gelegenes Privatgrundstück ab, ist der Straßenbaulastträger nicht in jedem Fall zur Folgenbeseitigung verpflichtet. Dies gilt zumindest dann, wenn die Beeinträchtigung nur unwesentlich ist und der Eigentümer mit der Gehweganlegung einverstanden war. ARAG Experten verweisen insoweit auf das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (Az.: 3 K 191/20.MZ).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des VG Mainz .

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel