Finanzen / Bilanzen

Licht und Schatten beim Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Pflegeversicherung

In diesen Tagen berät der Koalitionsausschuss über einen Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Pflegeversicherung. Erfreulicherweise werden viele liegengebliebene Probleme jetzt endlich angepackt – so zum Beispiel mit der Reduzierung der pflegebedingten Eigenanteile in der stationären Pflege. Die finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen hier sind in den einzelnen Bundesländern nämlich sehr unterschiedlich und liegen zwischen monatlich 580 und 850 Euro. Der Eigenanteil bei den Pflegekosten soll nun im zweiten Jahr im Pflegeheim um 25 Prozent reduziert werden, im dritten Jahr um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr dauerhaft um 75 Prozent.
SoVD-Präsident Adolf Bauer sieht diesen Teil des Gesetzesentwurfes positiv: „Eine gestaffelte, prozentuale Reduzierung berücksichtigt regionale Unterschiede bei den Eigenanteilen. Im Gegensatz zu einer generellen Deckelung auf 700 Euro kommen bei einer prozentualen Lösung alle Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen in den Genuss der Reduzierung ab dem zweiten Jahr. So werden durch die Staffelung wenigstens alle finanziell entlastet und nicht nur Bewohner*innen in bestimmten Bundesländern. Angesichts weiter steigender Eigenanteile durch notwendige Mehrausgaben – etwa zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe – verbleibt jedoch ein pflegebedingtes Armutsrisiko.“

Licht und Schatten gibt es auch bei den Investitionskosten. Derzeit liegen diese im Bundesdurchschnitt bei monatlich 458 Euro. Der Arbeitsentwurf zum neuen Gesetz sieht jetzt eine zusätzliche Entlastung der Pflegebedürftigen durch die dafür eigentlich zuständigen Länder von monatlich bis zu 100 Euro vor.
Adolf Bauer erkennt hier den richtigen Ansatz: „Investitionskosten machen mittlerweile rund ein Viertel der finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen aus. Die Länder sind verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlich pflegerischen Versorgungsstruktur. Dies umfasst auch die finanzielle Unterstützung bei den Investitionsaufwendungen. Stattdessen werden die Kosten den Pflegebedürftigen zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Ansatz ist daher grundsätzlich zu begrüßen, zwingt er schließlich die Länder endlich aus ihrer Deckung. Allerdings greifen die Eckpunkte der Höhe nach bei Investitionskosten von durchschnittlich bis zu 555 Euro im Monat aus Sicht des SoVD zu kurz. Die Länder müssen endlich Verantwortung übernehmen.“

Auch bei der häuslichen Pflege tut sich einiges: Eine Anhebung der Pflegeleistungen und eine jährliche Leistungsanpassung ab 2023 soll etwa dem fortschreitenden Wertverlust der Pflegeversicherungs-leistungen entgegenwirken. Präsident Bauer sieht aber noch Verbesserungsbedarf: „Der Wertverlust der Leistungen im Dienstleistungssektor Pflege ist maßgeblich mit der Entwicklung der Lohnkosten verknüpft, an dem sich auch die Bezugsgröße zur Berechnung der jährlichen Anpassung unbedingt orientieren muss.“

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