Forstschäden-Ausgleichsgesetz muss modernisiert werden
Der AGDW-Präsident forderte eine Novellierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes, das noch aus dem Jahr 1969 stammt. „Die Situation in den Wäldern hat sich nach einem halben Jahrhundert und angesichts einer Beschleunigung des Klimawandels deutlich verändert“, so von der Marwitz. Er forderte die Weiterentwicklung dieses Gesetzes zu einem Krisenmanagementgesetz. Dazu zählen u.a. der Aufbau eines nationalen Risikomanagements, die Schaffung eines Nothilfefonds, die Förderung von Waldschadensversicherungen und die Entkoppelung des § 1, in dem es um die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlages geht, von allen anderen Maßnahmen des Gesetzes.
Gleichzeitig machte er deutlich, dass die Regulierung beim Frischholzeinschlag eine Ultima Ratio bleiben müsse, wenn andere Maßnahmen nicht greifen. „Wir brauchen einen wirksamen Hebel, der die Schieflage auf den Märkten infolge der Extremwetterereignisse ausgleicht.“
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