DGB Sachsen zeichnet Betriebs- und Personalräte mit dem Sächsischen Mitbestimmungspreis aus
„Auch wenn keine große Festveranstaltung stattfinden kann, ist es uns als Gewerkschaften sehr wichtig, das Engagement und die Erfolge der Betriebs- und Personalräte angemessen zu würdigen. Gerade in der Corona-Pandemie sind die Mitbestimmungsgremien ein wichtiger Garant für die Sicherheit der Beschäftigten. Sowohl beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, als auch bei der Absicherung des Entgelts der Beschäftigten, der Einführung von Kurzarbeit und der tariflichen Aufstockung des Kurzarbeitergeldes“, sagte der Chef des DGB Sachsen Markus Schlimbach.
Betriebsrat der Teigwaren Riesa GmbH (Preisträger)
Der Mut, das Engagement und die Solidarität des Betriebsrates haben zu einer deutlichen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen für die Beschäftigten der Teigwaren Riesa beigetragen. Gegen alle Widerstände haben sie es geschafft, einen Betriebsrat zu gründen und das Unternehmen nach mehreren Warnstreiks in die Tarifbindung zu führen.
Gesamtpersonalrat der AOK Plus (Preisträger)
Mit dem Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Begleitung von digitalen Veränderungen konnte der Gesamtpersonalrat wegweisende Schutzmechanismen für die Beschäftigten aushandeln. Beispielhafte Ergebnisse sind Regelungen zur individuellen Arbeitszeitverkürzung oder Mobilitätszuschüsse bei einer digitalisierungs- bzw. automatisierungsbedingten Umsetzung auf die die Beschäftigten nun Anspruch haben.
Betriebsrat des Maja Möbelwerks GmbH (Preisträger)
Dem Betriebsrat ist es gelungen, den Betrieb in die Tarifbindung zu führen und damit die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen deutlich zu verbessern. Die vorher auf Mindestlohnniveau entlohnten Beschäftigten wurden ausnahmslos gemäß ihrem Qualifikationsniveau und ihrer Tätigkeit eingruppiert. Mit den erkämpften steigenden und gerechteren Löhnen konnte auch die Attraktivität des Arbeitgebers für Fachkräfte erhöht werden.
Betriebsrat der Stadtwerke Leipzig (Ehrenurkunde)
Dem Betriebsrat ist es im Rahmen der Corona-Pandemie gelungen, für die Beschäftigten Betriebsvereinbarungen zu Schutzmaßnahmen zu vereinbaren. Durch die Beteiligung des Betriebsrats im Krisenstab, die Regelungen zu Arbeitszeit und Arbeitsort, Vereinbarungen zu veränderten Schichtmodellen etc. wird der Schutz vor Infektionen im Betrieb effektiv und im Interesse von Beschäftigten und Unternehmen umgesetzt.
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