Verbraucher & Recht

Eigentümer darf Erscheinen nicht untersagt werden

Ein Beschluss einer Eigentümerversammlung wurde vom Amtsgericht Hannover laut ARAG Experten für ungültig erklärt. Die Hausverwaltung hatte die Eigentümer zwar geladen, aber auf dem Einladungsschreiben ausdrücklich vermerkt, dass wegen der Pandemielage niemand zur Versammlung erscheinen dürfe. Die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse verstießen laut Gericht gegen Paragraf 23 Absatz 1 Wohneigentumsgesetz, da sie in den Kernbereich der Wohnungseigentümer eingreifen (Az.: 480 C 8302/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Hannover .

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel