VdK: Menschen mit Behinderungen und Demenz nicht länger alleinlassen
- Gesetzliche Krankenkassen müssen sich an den Kosten für die Assistenz im Krankenhaus beteiligen
- Bentele: "Gesundheitsminister Spahn entzieht sich seiner Verantwortung"
Anlässlich der Anhörung zum Teilhabestärkungsgesetz im Bundestag am Freitag, 16.4., appelliert der VdK an die Abgeordneten, die Finanzierung des Assistenzbedarfs im Krankenhaus endlich zu regeln. Die Gesundheitsversorgung im Land muss auch für Menschen mit Demenz, für Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen zugänglich sein.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt: "Dem VdK geht die Geduld aus. Aus unseren Beratungen wissen wir, dass Menschen mit Demenz im Krankenhaus ohne Begleitung nur schwer zurechtkommen. Wenn sie keine vertraute Person bei sich haben, können sie den Ärzten oft nicht folgen. Sie wissen dann nicht, welche Medikamente sie einnehmen sollen und warum eine Behandlung durchgeführt wird. Für Menschen mit Behinderungen oder für alte Menschen mit Demenz ist eine Begleitung im Krankenhaus der Schlüssel, um gesund zu werden. Dafür braucht es endlich eine gesetzliche Regelung. Die Betroffenen dürfen nicht länger von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen werden, weil niemand die Kosten für ihre Assistenz übernehmen will. Eingliederungshilfe und Krankenkassen schieben sich seit Jahren die Verantwortung zu. Die Leidtragenden sind vor allem Menschen mit Demenz oder mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen. Dafür ist Gesundheitsminister Spahn verantwortlich."
Der VdK fordert: Wer eine vertraute Bezugsperson hat, sollte sie mitbringen dürfen, wenn diese Hilfe nötig ist. Das gilt vor allem für schwer an Demenz erkrankte Menschen und Menschen mit schweren Beeinträchtigungen.
Bentele weiter: "Für den VdK ist klar, wer die Kosten übernehmen muss: Ist die Begleitung medizinisch notwendig, müssen die Kassen zahlen. Das gilt auch für den Verdienstausfall von Angehörigen oder die Haushaltshilfe. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt zurecht die Kosten für die Begleitung von Kindern. Genau diese Regelung muss ausgeweitet werden für Menschen mit Demenz oder anderen Behinderungen."
Weiter fordert der VdK, dass sich die Eingliederungshilfe an den Kosten für Assistenzkräfte von Menschen, die in Behinderteneinrichtungen wohnen, beteiligen sollte.
Bentele: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben es in der Hand: Jetzt gilt es zu verhindern, dass Menschen mit Unterstützungsbedarf im Klinikalltag auf der Strecke bleiben."
Bereits im Jahr 2019 hatten der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, sich mit der Frage der Begleitung für Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus zu befassen. Bisher ist das nicht geschehen.
Außerdem zeichnet das Bundesgesundheitsministerium mitverantwortlich für die Nationale Demenzstrategie. Es ist an der Zeit, den dort definierten Zielen und guten Absichten Taten folgen zu lassen und die Finanzierung der Begleitung im Krankenhaus endlich zu regeln.
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