Energie- / Umwelttechnik

Reale THG-Quote von mindestens 16 Prozent

Die dena begrüßt die Initiative der Bundesregierung, mit dem vorliegenden Entwurf einer Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) über die EU-Vorgaben bezüglich der Erneuerbare-Energien Ziele im Verkehr hinauszugehen. Sie plädiert für eine technologieoffene und ambitionierte Ausgestaltung ohne Mehrfachanrechnungen. Das bekräftigt Toni Reinholz, Teamleiter Erneuerbare Gase und Bioenergie bei der dena, bei einer Öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag. Reinholz hat am heutigen Mittwoch als Experte zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote im Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Stellung genommen.

„Angesichts der möglichen Ausbaupfade bei erneuerbaren Energien und der zu erwartenden Verbrauchsentwicklung im Verkehr spricht sich die dena für eine schrittweise Anhebung der THG-Minderungsquote von derzeit sechs auf mindestens 16 Prozent bis zum Jahr 2030 aus. Mehrfachanrechnungen auf Energieträger, wie beispielsweise Ladestrom, sind mit Blick auf die aktuelle Marktentwicklung der Elektromobilität nicht notwendig. Hier gilt es für die Zukunft vielmehr Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Anrechnung von direkt erzeugten erneuerbaren Strom für das Laden der Fahrzeuge verbessern, um den Klimaschutzbeitrag der Elektromobilität zu erhöhen. Dies fördert gleichzeitig neue Geschäftsmodelle, die auch für andere Länder interessant sein können. Wichtig ist, dass die THG-Quote zügig erhöht wird, um Klimaschutzerfolge zu erzielen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestrasse 128a
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 66777-0
Telefax: +49 (30) 66777-699
http://www.dena.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel