Netzwerke

TKG-Novelle: Durchwachsenes Ergebnis für den Gigabit-Ausbau

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  • ANGA begrüßt, dass eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ohne wesentliche Einschränkungen möglich bleibt
  • Neuregelung der Umlagefähigkeit mit Licht und Schatten
  • Immer detailliertere Vorgaben im Bereich Kundenschutz und Universaldienst drohen, den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu behindern

Der Bundestag hat heute den Entwurf des TK-Modernisierungsgesetzes beschlossen. Gegenüber dem Regierungsentwurf vom letzten Dezember hat das Parlament an wichtigen Stellen deutliche Verbesserungen erzielt. Hervorzuheben ist die Neuregelung zur Mindestvertragslaufzeit, die auch künftig 24-Monatsverträge ohne wesentliche Einschränkungen zulässt. Dazu Thomas Braun, Präsident der ANGA: „Der Gesetzgeber hat hier eine Lösung gefunden, die sowohl Kunden- als auch Anbieterinteressen berücksichtigt. Kunden erhalten künftig vor Vertragsschluss ein Angebot für einen 12-Monatsvertrag, so dass sie informiert entscheiden können. Die von der Regierung vorgeschlagene Verpflichtung, für jeden 24-Monatsvertrag ein Vertragsangebot über die gleiche Leistung mit einer einjährigen Laufzeit anzubieten, konnte sich dagegen nicht durchsetzen. Das begrüßen wir sehr.“

Die geplante Änderung der mietrechtlichen Umlagefähigkeit von Breitband-Inhausnetzen ist differenziert zu bewerten. Die Umlagefähigkeit war bisher die Grundlage für Hauseigentümer und TK-Netzbetreiber, um leistungsfähige Breitbandnetze in den Gebäuden zu bauen und aufzurüsten. Künftig soll eine Umlage über die Betriebskosten nur noch für Glasfasernetze sowie hinsichtlich Laufzeit und Gesamtbetrag beschränkt zur Verfügung stehen. Thomas Braun betont, die ANGA unterstütze den Ansatz, dass der Glasfaserausbau mit der Umlagefähigkeit weiterhin eine Kalkulationsgrundlage haben solle. „Jetzt muss die Praxis zeigen, ob diese Regelung tatsächlich Anreize für einen Ausbau schaffen kann.“ Bestandsnetze erhalten eine Übergangsfrist bis Mitte 2024, verbunden mit einem entschädigungslosen Sonderkündigungsrecht für die Wohnungswirtschaft zum Ablauf dieser Frist. „Die angesichts laufender Verträge kurze Übergangsfrist für den Bestand gefährdet die heute gut funktionierende Versorgung in den Gebäuden. Das Kündigungsrecht ist eine einseitige Lastenverlagerung auf die Netzbetreiber, für die es keinen Anlass gibt und die dem Grundsatz fairer Bedingungen zwischen Vertragspartnern zuwiderläuft,“ so Thomas Braun.

Sehr kritisch sieht die ANGA die insgesamt weiter gewachsenen bürokratischen Anforderungen an TK-Anbieter. Diese beinhalten unter anderem neue Vorgaben für den Universaldienst, weitgehende Minderungsrechte für Kunden sowie zusätzliche Informationspflichten für Netzbetreiber. „Immer neue Auflagen bringen hohe Kosten für die Wirtschaft mit sich. Das zahlt nicht auf das Ziel ein, den Gigabit-Ausbau in Deutschland voranzubringen und die für Bürger und Unternehmen notwendige Konnektivität zu schaffen“, unterstreicht der ANGA-Präsident.

„Das nächste Jahrzehnt wird in der digitalen Entwicklung entscheidend sein. Grundlage dafür sind hochleistungsfähige digitale Netze. Die Breitbandpolitik muss investitionsfreundliche Rahmenbedingungen sicherstellen, die als Turbo für den Ausbau dienen können. Hier muss sich das neue TKG in der Praxis erst noch beweisen,“ so Braun.

Über den ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V.

Der Breitbandverband ANGA vertritt die Interessen von knapp 200 Unternehmen der deutschen Breitbandbranche. Sie versorgen insgesamt mehr als 20 Millionen Kunden mit Fernsehen und Breitbandinternet. Gegenüber Politik und Marktpartnern setzt sich der Verband für investitions- und wettbewerbsfreundliche Rahmenbedingungen ein. Zu den Mitgliedsunternehmen des Verbandes zählen Vodafone, Tele Columbus (PŸUR), Telekom Deutschland, EWE TEL, NetCologne, M-net, wilhelm.tel, willy.tel und eine Vielzahl lokaler und regionaler Kabel- und Glasfasernetzbetreiber. Die Netzbetreiber der ANGA treiben vor allem den Ausbau von Gigabit-Anschlüssen voran: Heute liegt die Abdeckung mit Gigabit-Netzen bei über 30 Millionen Haushalten.

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