HRK und DSW: Bund-Länder-Zukunftsvertrag um Mittel für die soziale Infrastruktur ergänzen
- HRK und DSW fordern zusätzliche Bund-Länder-Investitionen für Studierendenwohnheime und Mensen.
- Der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ soll zusätzliche Komponente von drei bis fünf Prozent erhalten.
- „Soziale Infrastruktur ist konstitutiv für den Studienerfolg.“
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) fordern von Bund und Ländern zusätzliche Investitionen in die soziale Infrastruktur des Studiums, konkret rund 3,5 Milliarden Euro in den kommenden fünf Jahren fürs studentische Wohnen und die Hochschulgastronomie der Studentenwerke. Der Bund-Länder-„Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ soll um eine zusätzliche Komponente von jährlich drei bis fünf Prozent ergänzt werden.
Eine gemeinsame Erklärung von HRK und DSW mit dieser Forderung wurde von einem Arbeitskreis von Hochschulkanzler/-innen und Studentenwerks-Geschäftsführer/-innen verfasst. Für den Studienerfolg sei nicht nur die Qualität des Studienangebots sowie die Befähigung und Motivation der Studierenden ausschlaggebend, schreiben die Autorinnen und Autoren, sondern auch die soziale Infrastruktur des Studiums.
HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt: „Die soziale Infrastruktur der Studentenwerke muss endlich an die seit Jahren konstant hohe Zahl von Studierenden angepasst werden. Hochschulen und Studentenwerke haben den Studienerfolg als gemeinsames Ziel; die Bund-Länder-Finanzierung muss die Basis dafür sicherstellen.“
Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep, DSW-Präsident: „Die Studenten- und Studierendenwerke freuen sich ganz außerordentlich über diese politische Unterstützung durch die Hochschulen namens der Hochschulrektorenkonferenz. Sie dokumentiert eindrücklich an die Adresse von Bund und Ländern, wie strategisch relevant neben einem Ausbau der Studienplatzkapazitäten auch der Ausbau der Wohnheim- und Mensa-Kapazitäten ist.“
Die gemeinsame Erklärung von HRK und DSW im Wortlaut:
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