Energie- / Umwelttechnik

Reclay begrüßt Umsetzung von Einwegplastik-Richtlinie, Pfandsystem auf PET-Flaschen muss rasch folgen

Für Christian Abl, Geschäftsführer der Reclay Group, schafft der heute von Umweltministerin Leonore Gewessler vorgestellte Entwurf für das neue Abfallwirtschaftsgesetz wichtige Voraussetzungen für die Einführung eines Einwegpfandsystems. Digitale Pilotversuche wie die von Reclay entwickelte RecycleMich-App können zur Erreichung der EU-Recyclingziele wesentlich beitragen.

"Mit dem Entwurf des neuen Abfallwirtschaftsgesetzes hat Österreich rechtzeitig alle Voraussetzungen erfüllt, die EU-Richtlinie für den Handel, Umgang und Gebrauch von Einweg-Plastik noch dieses Jahr im Nationalrat zu verabschieden. Das Verbot von Wegwerfprodukten aus Plastik ab kommendem Sommer ist ein Schritt in die richtige Richtung", so Abl.

Ein Wermutstropfen für den Reclay-Geschäftsführer ist gleichzeitig, dass der 2020 von Umweltministerin Gewessler vorgestellte Drei-Punkte-Plan (verpflichtende Mehrwegquoten, Einwegpfandsystem, Hersteller-Abgabe) im neuen Gesetz nicht vollständig verankert ist – vor allem in Bezug auf ein Einwegpfandsystem. Gleichzeitig begrüßt er die von der Bundesministerin angekündigten Pilotversuche in diesem Bereich. "Als innovatives Sammel- und Verwertungssystem hat Reclay mit der RecycleMich-App bereits eine digitale Lösung entwickelt, die sich momentan in der Bundeshauptstadt Wien im Betrieb befindet und von führenden Getränkeherstellern des Landes mitgetragen wird. Diese wird dazu beitragen, die Bevölkerung zusätzlich zum richtigen Sammeln und Recyceln von PET-Flaschen zu motivieren", so Abl. Gleichzeitig warnt er, dass ohne baldige Einführung eines modernen Pfandsystems auf Einweggetränkeflaschen die Erreichung der EU-Recyclingziele in Frage gestellt ist. "Österreich muss die Recyclingquoten für Kunststoffverpackungen bis 2025 nahezu verdoppeln. Wir brauchen demnach ein klares Bekenntnis zu einem Einwegpfandsystem und notwendige Investitionen in die heimischen Recyclingkapazitäten", stellt der Reclay-Geschäftsführer fest.

Dennoch wird Reclay als führendes Rücknahmesystem für Verpackungen in Europa zusammen mit seinen Partnern alles daran setzen, die EU-Recyclingziele bis 2025 zu erreichen.

Über Reclay Group in Österreich

Die Reclay Group in Österreich berät seit 2010 umfassend im Bereich der Umwelt- und Abfallwirtschaft. Das Unternehmen mit Sitz in Wien unterstützt Hersteller und Inverkehrbringer bei der rechtssicheren und effizienten Verpackungsrücknahme und -verwertung. Darüber hinaus baut das junge und innovative Unternehmen seine internationale Ausrichtung stetig aus und kann damit auch bei internationalen Herausforderungen im Verpackungs- und Abfallmanagement entsprechende Unterstützung aus einer Hand für seine Kunden sicherstellen. Reclay Österreich gehört zur international tätigen Reclay Group, die an 12 Standorten in Europa und Nordamerika mehr als 3.000 Vertragskunden aus Industrie, Handel und Gewerbe sowie Regierungen und Organisationen beim Erreichen ihrer Umweltziele betreut. Mehr Informationen: https://www.reclay-group.com/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Reclay Holding GmbH
Austraße 34
35745 Herborn
Telefon: +49 (2772) 5759-0
Telefax: +49 (2772) 5759-20
http://www.reclay-group.com

Ansprechpartner:
Johanna Biegalla
Pressekontakt
Telefon: +49 (211) 498488-14
E-Mail: jb@lottmann-communications.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel