Zwei zu null
„Gluckenschutz“ für die 1,5-Prozent-Gesellschaft
Der Arbeitgeber hat die in der ersten Runde angekündigten „Lösungsvorschläge“ nicht eingebracht. Auf eine Aussage zu den zentralen Punkten der GDL-Forderungen wartete die GDL vergebens. Weder zur Frage des Tarifabschlusses für weitere Berufe, zur Entgelterhöhung und zur Corona-Beihilfe oder zur betrieblichen Altersvorsorge noch zu irgendeinem anderen Thema gab es Antworten. Dabei hat die GDL keine ausgefeilten Lösungsvorschläge erwartet, wenigstens aber Tendenzen, Richtungen oder Meinungen. Weselsky: „Nichts gab es. Es blieb bei den üblichen zwei Tendenzen – nämlich bei der Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes gegen die GDL und ihre Mitglieder und beim ‚Gluckenschutz‘ für die 1,5-Prozent-Gesellschaft.“
Verbesserungen für die Leistung der Eisenbahner, die Bahnbetrieb am Laufen halten
Immerhin legte DB-Finanzvorstand Levin Holle die wirtschaftliche Situation der DB dar. Diese Zahlen bestreitet die GDL nicht. Sie bestreitet aber sehr wohl, dass die Ursache für die schlechten Zahlen allein in den Corona-Schäden liegt. Weselsky: „Vor allem kommt für uns nicht in Frage, dass die Eisenbahner die Zeche für die schlechten Bilanzen zahlen sollen. Verbesserungen müssen her! Keine Träume und Utopien, wohl aber ausgewogene Neuregelungen, die die Leistung derer widerspiegeln, die in dieser Zeit den Bahnbetrieb am Laufen gehalten haben, statt im Homeoffice zu sitzen.“
Dritte Runde am 17. Mai 2021
Am 17. Mai 2021 geht es in die dritte Runde. Dazwischen liegen fünf Sondierungen zur Anwendung der GDL-Tarifverträge zum Entgelt, zur Arbeitszeit und zur Altersvorsorge. In dieser Runde wird der Arbeitgeber entscheiden: Konfrontation oder Lösungen. „Wir stehen für beides bereit“, so Weselsky.
Entgelterhöhung und Corona-Prämie
Im Zuge der Öffnung für neue Berufsgruppen fordert die GDL für das gesamte direkte Personal einen Eisenbahn-Flächentarifvertrag mit einer Entgelterhöhung um 4,8 Prozent zum 1. März 2021 sowie eine Corona-Prämie von 1.300 Euro. Dieser Tarifvertrag soll bei der DB neben dem Zugpersonal auch für die Arbeitnehmer der Fahrzeuginstandhaltung, des Netzbetriebs und für die Fahrweginstandhaltung gelten. Nach dem Abschluss mit der DB soll der Tarifvertrag analog des Flächentarifvertrags für das Zugpersonal BuRa-ZugTV für das gesamte direkte Personal im Eisenbahnsystem in Deutschland gelten.
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