Schlussmachen mit Parship soll einfacher werden
„Die Plattform wirbt auf ihrer Webseite eindeutig mit dem Erfolg, eine dauerhafte Partnerschaft zu finden. Neun von zehn Parship-Paaren blieben laut Werbung zusammen, was bedeutet, dass sie die Parship-Leistungen nicht mehr benötigten“, so Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Betreiberfirma argumentierte hingegen, auf Parship werde doch eher ein Lebensabschnittspartner oder ein sonstiges befristetes Verhältnis gesucht. Selbst, wer einen Partner gefunden habe, schaue sich vernünftigerweise noch weiter um, ob sich nicht jemand Besseres finden ließe. Das Gericht überzeugte das nicht. Es komme nicht darauf an, wie das Unternehmen die Absichten seiner Kunden bewerte. Das Unternehmen müsse sich an seiner eigenen Werbung messen lassen.
Das Urteil ist eine gute Nachricht für Partnersuchende. Denn immer wieder erreichen die VZB Beschwerden wegen ungewollter Vertragsverlängerungen und nicht akzeptierten Kündigungen. „Im krassesten Fall habe ich einen sechsmonatigen Vertrag abgeschlossen und muss nach dem Willen von Parship bereits nach drei Monaten entscheiden, ob der Vertrag nach weiteren drei Monaten beendet werden oder ob er ab nun noch 15 Monate laufen soll“, erläutert Kahnert.
Die Beklagte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. In nächster Instanz wird sich das Hanseatische Oberlandesgericht mit den Regelungen zur Kündigung und automatischen Vertragsverlängerung befassen.
Betroffene, die unsicher sind, welche Regelungen in ihrem Fall gelten, können sich individuell bei der VZB beraten lassen:
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Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
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