Betriebliche Gesundheitsförderung – so bleiben 600 Euro steuerfrei
Was versteht man unter betrieblicher Gesundheitsförderung?
Betriebliche Gesundheitsförderung soll Krankheitsrisiken verringern und die Gesundheit der Mitarbeiter fördern. Dazu zählt zum Beispiel die Rückenschule. Auch Ernährungscoachings, Stressbewältigungskurse sowie Raucherentwöhnungskurse gehören zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
Welche steuerlichen Vorteile bietet betriebliche Gesundheitsförderung?
„Bietet der Arbeitgeber solche Maßnahmen zusätzlich zum Gehalt an, bleiben diese bis zu 600 Euro im Jahr steuerfrei. Der Arbeitnehmer zahlt also keine Lohnsteuer“, sagt Ecovis-Steuerberater Dirk Wellner in Greifswald. Der Arbeitgeber profitiert ebenfalls davon, denn er muss dafür keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Details dazu hat die Finanzverwaltung am 20.04.2021 per BMF-Schreiben veröffentlicht.
Müssen die Maßnahmen von den Krankenkassen zertifiziert sein?
Sind die Kurse zertifiziert, dann sind sie steuerfrei. Sind sie nicht zertifiziert, dann können die Maßnahmen unter bestimmten Umständen dennoch steuerfrei bleiben. „Unternehmer müssen die Voraussetzungen für einen Kurs aber genau prüfen und entsprechende Dokumente zum Lohnkonto hinzufügen“, erklärt Wellner.
Was gehört nicht zur betrieblichen Gesundheitsförderung?
Spendiert der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die Mitgliedsbeiträge für den Sportverein oder das Fitnessstudio, dann handelt es sich dabei nicht um betriebliche Gesundheitsförderung. Das gilt beispielsweise auch für Massagen, Spinning-Kurse und überwiegend gerätegestützes Training. Solche nicht begünstigten Maßnahmen können aber eventuell unter die 44-Euro-Freigrenze fallen.
Beispielrechnung zur betriebliche Gesundheitsförderung
Der Arbeitgeber möchte die Gesundheit seiner Arbeitnehmer fördern und überlegt, entweder die Fitnessmitgliedschaft bis 600 Euro anzubieten oder die Kosten für zertifizierte Kurse bis zu 600 Euro zu übernehmen.
„Die Beispielrechnung zeigt, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mit zertifizierten Kursen mehr sparen“, sagt Steuerberater Wellner, „der Arbeitgeber muss nur die Maßnahme selbst bezahlen.“
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