Pflegebündnis fordert gesetzliches Mindestgehalt von 4.000 Euro für Pflegefachpersonen
Nachfolgend finden Sie einige Auszüge aus dem Offenen Brief:
„Die Pandemie zeigt uns allen schonungslos, wie es um die Pflege in Deutschland bestellt ist. Wenn Sie jetzt nicht handeln, werden wir morgen in Deutschland keine angemessene pflegerische Versorgung mehr sichern können“.
„Zu lange wurde der Pflegeberuf durch keine oder falsche politische Entscheidungen zerstört und kaputtgespart. Zu lange wurde der unheilvollen Tarifentwicklung, die sich weit unter dem notwendigen Niveau befindet, zugeschaut. Zu lange wurde dieses auch durch politische Entscheidungen befördert, in dem die Refinanzierung eines auskömmlichen Gehaltes für Pflegefachpersonen unmöglich gemacht wurde.“
„Einer der wichtigsten Schlüsselstellen für die Attraktivität von Berufen ist und bleibt das Gehaltsniveau.“
„Wir fordern Sie auf, als ersten Schritt folgende Punkte zeitnah voranzubringen bzw. umzusetzen:
- Die Festlegung eines gesetzlichen Mindesteinstiegsgehaltes für Pflegefachpersonen von 4.000 Euro brutto.
- Eine sofortige Reform aller notwendigen Gesetze und Verordnungen, die in der Refinanzierung diesem notwendigen Schritt entgegenstehen.
- Eine sofortige Reform aller notwendigen Gesetze und Verordnungen, die eine Verschiebung dieser notwendigen finanziellen Anstrengungen zu Lasten von Angehörigen, Pflegebedürftigen oder Patienten bedeuten würde.“
„Die Verantwortung für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung liegt in Ihren Händen.“
Den Offenen Brief unterzeichnet haben folgende Organisationen:
– Pflege in Bewegung e.V.
– Bundespflegekammer
– Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Bundesverband e.V. (DBfK)
– Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
– Pflegebündnis Mittelbaden e.V.
Der Offene Brief liegt der Anlage bei. Er geht unter anderem auch an die Pflegepolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen sowie an den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung.
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
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