Ohne Job und Arbeitslosengeld: Die Meldung bei der Arbeitsagentur zahlt sich dennoch aus
Wird weder Arbeitslosengeld I noch II gezahlt, entscheidet der Besuch bei der Arbeitsagentur über zukünftige Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nur wer sich rechtzeitig arbeitslos meldet, kann so seinen Versicherungsschutz wahren. Denn der ist wichtig, um den Anspruch für eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Rehabilitation zu erhalten. Auch für die spätere Altersrente zählt die Meldung und indirekt sogar für die Rentenhöhe.
Weitere Informationen gibt es online unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 4800.
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