Verbände zur Ergänzung des Berliner Mobilitätsgesetzes: Gesetzesteil zum Wirtschaftsverkehr beschließen und umsetzen!
Am Montag berät der federführende Ausschuss Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Abgeordnetenhaus über die Ergänzung des Berliner Mobilitätsgesetzes um den Abschnitt zum Wirtschaftsverkehr. Kammern und Verbände der Berliner Wirtschaft haben sich intensiv am Erarbeitungsprozess beteiligt und sehen wesentliche Punkte aus den bereits vor zwei Jahren eingebrachten eigenen Vorschlägen nun im Gesetz verankert. Dazu gehören u.a. die Festschreibung und Ausweitung von Ladeflächen und Lieferzonen. Kammern und Verbände fordern, die Ergänzung nun umgehend zu beschließen und vor allem umzusetzen. Darauf wird die Wirtschaft drängen, auch in der gesetzlich vorgesehenen ständigen Austauschplattform zum Wirtschaftsverkehr.
Nur als funktionierender Wirtschaftsstandort kann Berlin auch ein attraktiver Ort zum Leben sein. Dazu gehört, den Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs Rechnung zu tragen, der die Ver- und Entsorgung in der Stadt schultert. Mit dem neuen Gesetzesteil kommen diese Anforderungen wieder auf Augenhöhe mit ÖPNV und Radverkehr. Angesichts der laufenden Planverfahren zur Neuaufteilung von Straßenräumen ist dieser Schritt dringend notwendig.
Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin: „Dass der Wirtschaftsverkehr jetzt seinen Abschnitt im Berliner Mobilitätsgesetz erhält, ist notwendig und überfällig. Ich bin froh, dass dabei viele unserer Forderungen aufgenommen wurden. Dagegen warne ich ausdrücklich vor der ebenfalls beabsichtigten Neuregelung im Berliner Straßengesetz. Jede Sperrung von Straßen für den Kfz-Verkehr als überwiegend öffentliches Wohl zu definieren, hieße das Kind mit dem Bade auszuschütten. Auch die Erreichbarkeit von Krankenhäusern, Gewerbehöfen oder Einkaufszentren für Kraftfahrzeuge bleibt für das öffentlichen Wohl notwendig.“
Jürgen Wittke, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Berlin: „Unsere Betriebe sind ein wesentliches Element der Nahversorgung Berlins. Lebendige Versorgungszentren brauchen die Lebensmittelhandwerke, aber auch Elektro- und SHK-Betriebe. Für sie ist es von existenzieller Bedeutung, dass Handwerkerparkausweise zügig erteilt, betriebliche Stellplätze in der Planung berücksichtigt sowie die Erreichbarkeit für die Kundschaft gesichert werden.“
Sven Weickert, Geschäftsführer Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg: „Wir sehen in der geplanten Verkehrsdatenplattform große Chancen für einen besseren Wirtschaftsverkehr und eine bessere Verkehrspolitik insgesamt. Dafür haben wir uns immer stark gemacht. Bislang hat es kaum belastbare Zahlen über Verkehrsströme und -entwicklungen gegeben. Daten müssen aber die Grundlage für Infrastruktur-Entscheidungen sein. Die Datenplattform muss nun rasch an den Start gehen. Bei der Entwicklung müssen die führenden Telematik-Firmen der Stadt unbedingt einbezogen werden.“
Gerd Bretschneider, Geschäftsführer Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V.: „Kritisch bewerten wir die im Gesetzentwurf enthaltene Absicht des Landes Berlin zur Einführung eines neuen Markenzeichens für besonders sichere und emissionsarme Lieferfahrzeuge und -prozesse. Schon heute bestehen klare Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Emissionsstandards, die ein zusätzliches, mit unnötigen Kosten verbundenes Zertifizierungssystem unnötig machen. Zudem würde die Berücksichtigung eines zusätzlichen Markenzeichens bei der öffentlichen Auftragsvergabe die Vergabeverfahren weiter überfrachten. Die Innung lehnt dieses Vorhaben strikt ab!“
Dr. Robert Momberg, Hauptgeschäftsführer Bauindustrieverband Ost e. V.: „Mobilität bildet einen wichtigen Baustein für eine lebenswerte und moderne Stadt. Voraussetzung dafür ist eine funktionierende Infrastruktur, die auch als Lebensader der Wirtschaft dient. Eine handlungsfähige Verwaltung hat dies sicherzustellen. Dieses Ziel kann allerdings nur durch die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren – beispielsweise durch ein mehr an Digitalisierung – erreicht werden.“
Dr. Manja Schreiner, Hauptgeschäftsführerin Fachgemeinschaft Bau: „Berlin wird in den kommenden Jahren weiter wachsen. Das muss auch bei der Planung und dem Bau der Infrastruktur mit bedacht werden. Der Senat muss vorausschauend ausreichend Spielraum für sich wandelnde Wirtschaftsstrukturen mit geänderten Mobilitätsansprüchen einplanen. Dies gilt für alle Bereiche der Infrastruktur, sei es den flächendeckenden Breitbandausbau oder zukunftsfähige und mit Brandenburg gut verzahnte Netze für Schienen-, Straßen- und Radverkehr, der auch die Belange der Fußgänger berücksichtigt. Insbesondere Brücken dürfen nicht zu schmal geplant und gebaut werden.“
Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Berlin-Brandenburg: „Ausreichende Lieferzonen sind nicht nur eine notwendige Bedingung für den Berliner Handel, sie schützen auch andere Verkehrsteilnehmer und ermöglichen Verkehrsfluss. Die Verkehrsverwaltung hat bei der Errichtung der Pop-up-Radwege keine Zeit mit rechtlicher Prüfung oder der Erarbeitung von Kriterien verloren. Was für den Radverkehr möglich ist, muss auch für den so wichtigen Lieferverkehr machbar sein. Statt nun zwei weitere Jahre über passende Kriterien nachzudenken und das Thema zu verschleppen, fordern wir Pop-Up-Lieferzonen, um das sichere Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.“
Nur als funktionierender Wirtschaftsstandort kann Berlin auch ein attraktiver Ort zum Leben sein. Dazu gehört, den Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs Rechnung zu tragen, der die Ver- und Entsorgung in der Stadt schultert. Mit dem neuen Gesetzesteil kommen diese Anforderungen wieder auf Augenhöhe mit ÖPNV und Radverkehr. Angesichts der laufenden Planverfahren zur Neuaufteilung von Straßenräumen ist dieser Schritt dringend notwendig.
Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin: „Dass der Wirtschaftsverkehr jetzt seinen Abschnitt im Berliner Mobilitätsgesetz erhält, ist notwendig und überfällig. Ich bin froh, dass dabei viele unserer Forderungen aufgenommen wurden. Dagegen warne ich ausdrücklich vor der ebenfalls beabsichtigten Neuregelung im Berliner Straßengesetz. Jede Sperrung von Straßen für den Kfz-Verkehr als überwiegend öffentliches Wohl zu definieren, hieße das Kind mit dem Bade auszuschütten. Auch die Erreichbarkeit von Krankenhäusern, Gewerbehöfen oder Einkaufszentren für Kraftfahrzeuge bleibt für das öffentlichen Wohl notwendig.“
Jürgen Wittke, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Berlin: „Unsere Betriebe sind ein wesentliches Element der Nahversorgung Berlins. Lebendige Versorgungszentren brauchen die Lebensmittelhandwerke, aber auch Elektro- und SHK-Betriebe. Für sie ist es von existenzieller Bedeutung, dass Handwerkerparkausweise zügig erteilt, betriebliche Stellplätze in der Planung berücksichtigt sowie die Erreichbarkeit für die Kundschaft gesichert werden.“
Sven Weickert, Geschäftsführer Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg: „Wir sehen in der geplanten Verkehrsdatenplattform große Chancen für einen besseren Wirtschaftsverkehr und eine bessere Verkehrspolitik insgesamt. Dafür haben wir uns immer stark gemacht. Bislang hat es kaum belastbare Zahlen über Verkehrsströme und -entwicklungen gegeben. Daten müssen aber die Grundlage für Infrastruktur-Entscheidungen sein. Die Datenplattform muss nun rasch an den Start gehen. Bei der Entwicklung müssen die führenden Telematik-Firmen der Stadt unbedingt einbezogen werden.“
Gerd Bretschneider, Geschäftsführer Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V.: „Kritisch bewerten wir die im Gesetzentwurf enthaltene Absicht des Landes Berlin zur Einführung eines neuen Markenzeichens für besonders sichere und emissionsarme Lieferfahrzeuge und -prozesse. Schon heute bestehen klare Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Emissionsstandards, die ein zusätzliches, mit unnötigen Kosten verbundenes Zertifizierungssystem unnötig machen. Zudem würde die Berücksichtigung eines zusätzlichen Markenzeichens bei der öffentlichen Auftragsvergabe die Vergabeverfahren weiter überfrachten. Die Innung lehnt dieses Vorhaben strikt ab!“
Dr. Robert Momberg, Hauptgeschäftsführer Bauindustrieverband Ost e. V.: „Mobilität bildet einen wichtigen Baustein für eine lebenswerte und moderne Stadt. Voraussetzung dafür ist eine funktionierende Infrastruktur, die auch als Lebensader der Wirtschaft dient. Eine handlungsfähige Verwaltung hat dies sicherzustellen. Dieses Ziel kann allerdings nur durch die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren – beispielsweise durch ein mehr an Digitalisierung – erreicht werden.“
Dr. Manja Schreiner, Hauptgeschäftsführerin Fachgemeinschaft Bau: „Berlin wird in den kommenden Jahren weiter wachsen. Das muss auch bei der Planung und dem Bau der Infrastruktur mit bedacht werden. Der Senat muss vorausschauend ausreichend Spielraum für sich wandelnde Wirtschaftsstrukturen mit geänderten Mobilitätsansprüchen einplanen. Dies gilt für alle Bereiche der Infrastruktur, sei es den flächendeckenden Breitbandausbau oder zukunftsfähige und mit Brandenburg gut verzahnte Netze für Schienen-, Straßen- und Radverkehr, der auch die Belange der Fußgänger berücksichtigt. Insbesondere Brücken dürfen nicht zu schmal geplant und gebaut werden.“
Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Berlin-Brandenburg: „Ausreichende Lieferzonen sind nicht nur eine notwendige Bedingung für den Berliner Handel, sie schützen auch andere Verkehrsteilnehmer und ermöglichen Verkehrsfluss. Die Verkehrsverwaltung hat bei der Errichtung der Pop-up-Radwege keine Zeit mit rechtlicher Prüfung oder der Erarbeitung von Kriterien verloren. Was für den Radverkehr möglich ist, muss auch für den so wichtigen Lieferverkehr machbar sein. Statt nun zwei weitere Jahre über passende Kriterien nachzudenken und das Thema zu verschleppen, fordern wir Pop-Up-Lieferzonen, um das sichere Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.“
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