Kein Geld für harte Landung
Erleidet ein Fluggast durch eine harte Flugzeuglandung einen Bandscheibenvorfall, kann er von der Fluggesellschaft keine Entschädigung verlangen, wenn das Landemanöver sorgsam und professionell durchgeführt wurde. Unabhängig von der persönlichen Wahrnehmung einzelner Passagiere handele es sich in einem solchen Fall nicht um einen entschädigungspflichtigen Unfall, entschied laut ARAG Experten der Gerichtshof der Europäischen Union (Az.: C-70/20).
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