Energie- / Umwelttechnik

Umweltschützer und Landnutzer bangen um Ergebnis ihres Dialogprozesses

Passend zum Weltbienentag am 20. Mai wird in den Landtag das Ergebnis des Dialogprozesses der beiden Volksinitiativen zum Arten- und Insektenschutz eingebracht. Doch die Freude ist getrübt. Es ist nicht klar, ob die Koalitionsfraktionen wie zugesagt zum Ergebnis des Dialogprozesses stehen.

Im Februar 2020 hatten die Vertreter der Umwelt- und Naturschutzverbände und der Landnutzerverbände gemeinsam mit den Vertretern der Koalitionsfraktionen eine Vereinbarung unterzeichnet, dass eine Zusammenführung der beiden Volksinitiativen erfolgen soll. Dazu hat der Landtag einen aufwändigen Dialogprozess mit professioneller Moderation unterstützt und finanziert. Mitte März 2021 haben die Vertreter der Volksinitiativen gemeinsam mit den Landtagsabgeordneten das Ergebnis des Dialogprozesses der Präsidentin des Landtages übergeben. Für den vorgesehenen gesetzlichen Ausschluss des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln in Naturschutzgebieten und Flora-Fauna-Habitat-Gebieten sowie in Gewässerrandstreifen erhalten die Landwirte einen gesicherten finanziellen Ausgleich. Die Landnutzer und Naturschützer haben darüber hinaus zwölf Anträge zum Arten- und Insektenschutz zur Einbringung in den Landtag entworfen.

Die Vereinbarung vom Februar 2020 enthielt auch die Festlegung, dass das Ergebnis des Dialogprozesses dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Vertreter beider Volksinitiativen vertrauen darauf, dass diese Zusage eingehalten wird. Mit Sorge haben sie die Diskussionen im Vorfeld der Einbringung des Ergebnisses des Dialogprozesses in den Landtag verfolgt. Die Koalitionsfraktionen haben die zwölf Anträge nicht direkt in den Landtag zur weiteren Behandlung in den Ausschüssen eingebracht, sondern nur mittelbar durch allgemeine Bezugnahme auf das Ergebnis des Dialogprozesses. Der Gesetzentwurf selbst wird nicht von den Koalitionsfraktionen, sondern nur von drei Abgeordneten in den Landtag eingebracht. Ein klares Bekenntnis der Koalition zum Ergebnis des Dialogprozesses ist in diesem Verhalten nicht erkennbar.

Auch im Hinblick auf die Zeitschiene scheint das Vorgehen der Koalitionsfraktionen nicht konstruktiv. Nur mühsam konnte erreicht werden, dass die Einbringung in den Landtag nicht weiter aufgeschoben wird. Gerade die Landwirte brauchen eine zügige Verabschiedung der Regelungen, damit sie sich rechtzeitig auf die Veränderungen einstellen können. Auch die im Dialogprozess erarbeiteten Anträge zur Ausrichtung der Agrarförderung müssen zügig im Landtag behandelt und beschlossen werden. Parallel laufen schon die Diskussionen zur Neugestaltung der Agrarförderpolitik auf europäischer und nationaler Ebene.

Es ist ein wohl einmaliger Vorgang, dass sich Landnutzer und Naturschützer auf Regelungen zugunsten des Arten- und Insektenschutzes verständigt haben. Darauf kann auch die Brandenburger Landespolitik stolz sein. Sie muss jetzt für ein konstruktives und zügiges parlamentarisches Verfahren sorgen.

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