Medien

Vorbild für die Europäische Union

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen, dass der Bundestag heute mit der Neufassung des Urheberrechts auch ein Schutzrecht für journalistische Inhalte verabschiedet hat. „Mit dem neuen Leistungsschutzrecht und den schon seit Januar geltenden Regeln zur Beschränkung des Marktmissbrauchs großer Internetkonzerne werden wir uns wirksam gegen eine Ausbeutung journalistischer Inhalte wehren können“, heißt es dazu von beiden Organisationen.

Wichtig sei dafür, dass in Deutschland mit der 10. GWB-Novelle bereits seit Januar eine Regulierung existiere, mit der das Kartellamt marktdominanten Digitalanbietern untersagen kann, die Darstellung von Inhalten von einer Rechteübertragung zu unangemessenen Bedingungen abhängig zu machen.

„Wir sind zuversichtlich, dass die übermächtigen Digitalplattformen mit diesen neuen Werkzeugen verpflichtet werden können, die Inhaber des Presseverlegerrechts fair und diskriminierungsfrei für die Verwertung ihrer Inhalte zu entlohnen“, erklären BDZV und VDZ. Eine angemessene Beteiligung an den Gewinnen, die Digitalanbieter auch mit der Nutzung redaktioneller Inhalte Dritter erzielten, sei ein Knackpunkt für die Zukunft des digitalen Journalismus.

„In Verbindung mit dem neuen Kartellrecht setzt Deutschland in Bezug auf das Verlegerrecht auch für die gesamte EU Maßstäbe“, so die Verbände weiter. Die Bundesregierung sei aufgerufen, dies auch in der Debatte über die zukünftige Plattformregulierung in Europa beim geplanten Digital Markets Act einzubringen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Markgrafenstraße 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (30) 726298-0
http://www.bdzv.de

Ansprechpartner:
Antje Jungmann
Telefon: +49 (30) 726298-110
E-Mail: a.jungmann@vdz.de
Anja Pasquay
Pressereferentin
Telefon: +49 (30) 726298214
Fax: +49 (30) 726398217
E-Mail: pasquay@bdzv.de
Kathrin Biallas
Telefon: +49 (30) 726298-210
Fax: +49 (30) 726298-217
E-Mail: Biallas@bdzv.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel