Verbraucher & Recht

Von der der niedersächsischen Landesregierung geplante Abschaffung der Negativ-Testpflicht für den Einzelhandel: DEHOGA sieht eine Ungleichbehandlung mit dem Gastgewerbe

„Wir begrüßen die Abschaffung der Negativ-Testpflicht für den Einzelhandel ausdrücklich“, so Detlef Schröder, Präsident des DEHOGA Niedersachsen heute in Hannover.
„Was wir allerdings überhaupt nicht verstehen können ist, dass nicht gleichzeitig, wie vom DEHOGA Niedersachsen gefordert, auch die Negativ-Testpflicht für den Besuch von gastronomischer Außenfläche abgeschafft wird.“

Fakt sei, dass die Ansteckungsgefahr im Freien so gut wie nicht gegeben sei. Das heiße, dass auf gastronomischer Außenfläche ein Ansteckungsrisiko noch einmal niedriger einzustufen sei als in geschlossenen Räumen.

DEHOGA-Präsident Schröder fordert die Landesregierung deshalb auf, Einzelhandel und Außengastronomie gleich zu behandeln. Die Landesregierung habe die Pflicht gleiche Maßstäbe anzusetzen, die Außengastronomie ebenfalls von der Testpflicht zu befreien und so den Gästen einen weitestgehend freien Zutritt zur Außengastronomie zu verschaffen.

Er unterstrich, dass selbstverständlich alle anderen Maßnahmen wie Abstandsgebot, Hygienemaßnahmen und Maskentragepflicht bestehen bleiben würden.

Über den Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen e.V.

Der DEHOGA Niedersachsen ist der Unternehmerverband des Gastgewerbes mit mehr als 5.500 Mitgliedern. Er macht Branchenpolitik und vertritt die Interessen seiner Mitglieder aus Hotellerie und Gastronomie. Der DEHOGA Niedersachsen ist in acht Bezirksverbände gegliedert, die in rund 80 Kreis- und Ortsverbände unterteilt sind.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen e.V.
Yorckstrasse 3
30161 Hannover
Telefon: +49 (511) 337060
Telefax: +49 (511) 3370629
http://www.dehoga-niedersachsen.de

Ansprechpartner:
Rainer Balke
Hauptgeschäftsführer
Telefon: +49 (511) 3370620
Fax: +49 (511) 3370629
E-Mail: balke@dehoga-niedersachsen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel