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Eingestelltes Ermittlungsverfahren: Dies sind die Fakten

Eine Errungenschaft der heutigen Gesellschaft ist es, dass nicht derjenige Recht hat oder Recht bekommt, der am lautesten schreit oder die abwegigsten Behauptungen aufstellt. Vielmehr haben Gerichte die Aufgabe, im Konfliktfall anhand der vorliegenden Fakten objektiv, sachlich und losgelöst von Emotionen oder anderen Beweggründen zu entscheiden.

Das gilt nicht nur zwischen Einzelpersonen, sondern auch im Umgang mit Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten müssen. Selbstverständlich gilt das auch für ein Unternehmen wie K+S und es spiegelt auch unser Selbstverständnis wider. Entgegen mancher Darstellung, die in jüngster Zeit öffentlich zu lesen war, ist K+S kein Unternehmen, das Schwerverbrecher beschäftigt. Hier arbeiten Mütter und Väter deren Ziel es ist, hochwertige Düngemittel zur Ernährung sowie unverzichtbare Produkte für die medizinische Versorgung der Menschen bereit zu stellen. Auch uns ist selbstverständlich ein nachhaltiger Umgang mit der Umwelt wichtig.

Problematisch wird es immer dann, wenn Behauptungen Einzelner als Tatsachen in der Öffentlichkeit dargestellt werden, die keine Tatsachen sind. So geschehen im Falle der im April 2021 eingestellten Ermittlungen eines ehemaligen Staatsanwalts aus Thüringen. In seinem mehrjährig andauernden Ermittlungsverfahren wurden Vertreter von Behörden, Ministerien und K+S fälschlich dem Vorwurf ungesetzlichen Handelns bei der Entsorgung von Salzabwässern aus der Kaliproduktion ausgesetzt. Unter anderem stellte der Staatsanwalt die Behauptung auf, dass Vertreter von K+S auf Behördenmitarbeiter Druck ausgeübt und Messwerte gezielt verfälscht hätten, um von den Genehmigungsbehörden in Hessen und Thüringen wasserrechtliche Erlaubnisse zur Entsorgung von Salzabwässern zu erhalten. Diese Unterstellungen sind aus der Luft gegriffen und in keiner Weise durch Fakten gedeckt.

Nachdem bereits 2016 die Eröffnung eines Hauptverfahrens vom Landgericht Meiningen abgelehnt und vom Oberlandesgericht Jena bestätigt worden war, haben jetzt die haltlosen Ermittlungen, die insgesamt seit zwölf Jahren von der Staatsanwaltschaft Meiningen mit viel Aufwand geführt worden waren, endlich ein Ende gefunden. Und zwar mit einer Einstellung des Verfahrens ohne Anklageerhebung. Nach wie vor gilt deshalb, dass kein Gericht jemals die Rechtswidrigkeit der erteilten Genehmigungen aus Hessen und Thüringen festgestellt hat. Kein K+S-Mitarbeiter wurde wegen Fehlverhalten verurteilt, nicht einmal Anklagen diesbezüglich wurden von Gerichten zugelassen. Und dies liegt schlicht und einfach daran, dass es dieses behauptete Verhalten nie gegeben hat.

Mit Blick auf den nicht nachvollziehbaren Ermittlungsansatz des Staatsanwalts hatte übrigens bereits das Thüringer Oberlandesgericht Jena am 5. Mai 2017 festgestellt, dass es sich „nicht des Eindrucks erwehren (kann), dass mit dem vorliegenden Verfahren … strafrechtsfremde Zwecke verfolgt werden.“

Dies sind die Fakten. Und sie bleiben es auch, selbst wenn Verschwörungstheoretiker oder unternehmenskritische Personen versuchen, diese in der Öffentlichkeit umzudeuten.

Über K+S Aktiengesellschaft

K+S versteht sich als ein auf den Kunden fokussierter, eigenständiger Anbieter von mineralischen Produkten für die Bereiche Landwirtschaft, Industrie, Verbraucher und Gemeinden. Wir helfen Landwirten bei der Sicherung der Welternährung, bieten Lösungen, die Industrien am Laufen halten, bereichern das tägliche Leben der Konsumenten und sorgen für Sicherheit im Winter. Die stetig steigende Nachfrage nach mineralischen Produkten bedienen wir aus Produktionsstätten in Europa und Nordamerika sowie einem weltweiten Vertriebsnetz. Wir streben nach Nachhaltigkeit, denn wir bekennen uns zu unserer Verantwortung gegenüber Menschen, der Umwelt, den Gemeinden und der Wirtschaft in den Regionen, in denen wir tätig sind. Erfahren Sie mehr über K+S unter www.kpluss.com.

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