GEW zur Rückkehr zum Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung
Seit dem 17. März waren die Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb, ab dem 7. Juni werden sie vor dem Hintergrund der deutlich gesunkenen Infektionszahlen in den Regelbetrieb zurückkehren.
„Die GEW begrüßt zwar grundsätzlich die Aufnahme des Regelbetriebes, hält aber eine stufenweise Einführung für vernünftiger. Die Organisation des Regelbetriebes darf nicht zu Lasten des Gesundheitsschutzes der Kolleg*innen gehen. Es gibt schon zu viele Erkrankte und die Berufskrankheitsanzeigen zu Corona häufen sich. Für diejenigen, die ein erhöhtes persönliches Risiko haben, sollen die Arbeitgeberinnen mit den Beschäftigten abklären, wie das Risiko zu bewerten ist und welche Schutzmaßnahmen ggfs. zu treffen sind. Die Hygieneregelungen und Infektionsschutzvor-kehrungen müssen weiter aufrechterhalten werden“, kommentiert Jens Kastner, Kita-Experte der GEW Hamburg.
In den Kitas gilt zunächst noch grundsätzlich Maskenpflicht für Erwachsene in allen Räumen, die nicht zu den Gruppenbereichen gehören. Im Gruppendienst im Elementarbereich gilt eine Maskenpflicht, wenn der Inzidenzwert in Hamburg an 3 Tagen hintereinander über 150 liegt. Dienstbesprechungen und Elternabende dürfen unter Einhaltung der AHAL Regeln (Abstand, Hygiene, Masken und Lüften) wieder in Präsenz in den Kitas stattfinden. Auf den Außengeländen gibt es keine Maskenpflicht. Feste dürfen auf dem Kitaeigenen Außengelände wieder stattfinden. Für Besucher*innen gelten dann die AHA Regeln.
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