Verein „Pflegende Angehörige e.V.“ beklagt in Brandbrief an Regierung, dass Pflegebedürftige und ihre Familien im Stich gelassen werden
Allem voran sei sie „zutiefst enttäuscht“, dass das für diese Legislaturperiode versprochene Entlastungsbudget nicht umgesetzt wurde. Völlig fassungslos aber mache sie, dass die Bundesregierung im Wirrwarr von Corona und Bundestagswahlkampf offensichtlich versuche, die Leistungsbeiträge nicht wie ursprünglich beabsichtigt und dringend notwendig anzupassen.
Politische Missachtung pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger
Während die Diäten der Bundestagsabgeordneten kontinuierlich ansteigen – ebenso wie die Kosten für die Pflege – wurden die Leistungsbeiträge für Pflegebedürftige von 2017 bis 2019 nicht erhöht. Laut Gesetz zur Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung nach § 30 SGB XI war die Regierung 2020 verpflichtet, Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung von Pflegeleistungen zu überprüfen. Diese sollte nach Zustimmung der Bundesregierung im Folgejahr umgesetzt werden. Die Leistungsanpassung stehe nun seit Januar 2021 aus.
Spahn hatte in den Eckpunkten zur Pflegereform eine Leistungsanpassung um 5 Prozent vorgeschlagen, jedoch erst zum 1. Juli 2021. Die vorenthaltene Anpassung kostet die 4,2 Millionen Versicherten bereits im ersten Halbjahr dieses Jahres hochgerechnet 1 Milliarde Euro, wie Schmid vorrechnet. Ihre Bedürfnisse und Interessen werden mißachtet, ihre Angehörigen einmal mehr zusätzlich belastet anstatt entlastet.
Nachdem die Pflegereform nun offiziell abgesagt wurde, „und in den Ankündigungen zum Gesetzgebungsverfahren für das `Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)` kein Hinweis mehr auf die 5-%-Anpassung zum 1.7.2021 zu lesen ist“, geht Schmid davon aus, „dass die Bundesregierung den Pflegebedürftigen und ihren Familien auch die zweite Mrd. Euro Anpassung in diesem Jahr verwehren will“. „Das darf unter keinen Umständen passieren!“ Es könne nicht sein, dass parteipolitischen Auseinandersetzungen auf den Rücken der Pflegebedürftigen und ihrer Familien ausgetragen würden.
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