Das Störfallrecht
Seit 14. Januar 2017 ist das Störfallrecht auf der Basis der Seveso III Richtlinie in Kraft.
Dazu stellen sich die Fragen:
· Was bedeutet dies für die Neueinstufung der Betriebsbereiche auf Grund der Änderung der Stoffklassifikationen?
· Welche Änderungen müssen in Störfallkonzepten, Alarm- und Gefahrenabwehrplänen sowie Sicherheitsberichten berücksichtigt werden?
· Wie muss mit störfallrechtlichen Änderungen umgegangen werden?
· Was beinhaltet das neue störfallrechtliche Genehmigungsverfahren?
· Wie ist die Öffentlichkeit zu informieren?
· Was ist der angemessene Sicherheitsabstand und warum ist die Einhaltung keine Betreiberpflicht?
· Wann muss ein Gutachten zur Abstandsermittlung erstellt werden?
Einen Überblick über diese angesprochenen Themen mit Beispielen aus der Praxis erhalten Sie in diesem Seminar.
Das Seminar richtet sich in erster Linie an Anlagenbetreiber und Unternehmer, die in Störfallanlagen der unteren oder oberen Klasse tätig sind. Aber auch Ingenieurbüros und Behörden können vom hier vermittelten Wissen profitieren.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 349€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://iwu-ev.de/pdf/S220214.pdf
Programm
09.30 Uhr Einführung – Rechtlicher Rahmen
– Die Seveso III Richtlinie
10.15 Uhr Die 12. BImSchV (Störfallverordnung)
– stoffliche Einstufung
– Anwendung der Quotientenregel
– Die 2% Regel
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr Genehmigungsverfahren
Störfallrelevante Änderungen
Anzeige- und Genehmigungsverfahren
Unterrichtung der Öffentlichkeit
Dokumentationspflichten
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Methoden der Risikoanalyse am Beispiel HAZOP/PAAG
15.30 Uhr Kaffeepause
15.45 Uhr Abstandsgutachten – Leitfaden KAS-18 – TA Abstand
– angemessener Sicherheitsabstand
– Stand des Verfahrens zur Einführung der TA Abstand
Praxisbeispiele
16.45 Uhr Ende der Veranstaltung
Organisiert von
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und –tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.
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