Handel fordert im Zuge der anstehenden Änderung der CoronaVO weitere Lockerungen
Im Zuge der anstehenden Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg fordert der Handel mit Blick auf die äußerst geringe Ansteckungsgefahr im Einzelhandel und die sinkenden Inzidenzwerte im Land weitere Lockerungen. „Der Handel ist und war nie Treiber der Pandemie. Zusätzlich sinken die Inzidenzwerte weiter kontinuierlich. Die Öffnung des Einzelhandels ohne Test- und Terminpflicht ist die logische Konsequenz und muss nun zwingend erfolgen. Nur so kann verhindert werden, dass Händlerinnen und Händler unverschuldet schließen müssen und unsere Innenstädte veröden“, sagte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).
Der Handelsverband verweist darauf, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Öffnung des Einzelhandels bei einer Inzidenz unter 100 bereits ohne Test- und Terminpflicht erlaubt. Beide Bundesländer haben ähnliche Inzidenzwerte, so dass es nicht verständlich wäre, wenn Baden-Württemberg an dieser Stelle im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen weiterhin bei einer strengeren Regelung bleiben würde, die dem Einzelhandel schadet.
Der Verband erneuert außerdem seine Forderung, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit erhalten sollen, sich schnell und priorisiert impfen zu lassen. „Der Einzelhandel steht seit Beginn der Pandemie an vorderster Front“, so Hagmann, „unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen täglich dafür, dass es der Bevölkerung an nichts mangelt. Direkter Kundenkontakt ist dabei unumgänglich. Daher fordern wir, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel die Möglichkeit erhalten, sich schnell und priorisiert impfen zu lassen“.
Der Handelsverband Baden-Württemberg vertritt die politischen Interessen von über 40.000 Handelsunternehmen in Baden-Württemberg. Der Handel stellt den drittgrößten Wirtschaftszweig dar mit 500.000 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, ca. 18.000 Auszubildenden und einem Umsatz von ca. 90 Mrd. Euro.
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