Finanzen / Bilanzen

DDV begrüßt klare steuerliche Einordnung von Optionsscheinen und Knock-Out Produkten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Anwendungsschreiben "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" in Ergänzung des BMF-Schreibens vom 18. Januar 2016 veröffentlicht. Darin werden Optionsscheine und Knock-Out Produkte nicht den Termingeschäften zugeordnet, sondern als sonstige Kapitalforderungen eingestuft. Sie fallen damit grundsätzlich nicht unter die auf 20.000 Euro pro Jahr begrenzte steuerliche Verlustverrechnung, die für Termingeschäfte gilt. Dies entspricht auch dem Ergebnis des Gutachtens von Prof. Dr. Klaus Drüen von der Ludwig-Maximilians- Universität München aus dem Februar 2021, das der Deutsche Derivate Verband (DDV) gemeinsam mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und der Börse Stuttgart vorgelegt hatte.

"Wir begrüßen, dass das Bundesfinanzministerium die Linie aus dem Sommer 2020 beibehalten und davon abgesehen hat, Optionsscheine und Knock-Out Produkte steuerlich den Termingeschäften zuzurechnen. Das ist sachgerecht und schafft Klarheit und Einheitlichkeit mit anderen Rechtsbereichen. Es ist eine gute Nachricht für viele Anlegerinnen und Anleger, denn sie können die diversen Absicherungsmöglichkeiten dieser Wertpapiere nun weiterhin auf vielfältige Weise nutzen", so Dr. Henning Bergmann, geschäftsführender Vorstand des Deutschen Derivate Verbands (DDV).

Das BMF-Schreiben ändert jedoch nichts an der gesetzlichen Regelung, dass Anlegerinnen und Anleger ihre Gewinne unbegrenzt versteuern müssen, Verluste jedoch im Falle der Wertlosigkeit von Termingeschäften nur bis maximal 20.000 Euro pro Jahr angesetzt werden können. "Hier bleibt eine Unwucht in der Steuergesetzgebung. Die asymmetrische Besteuerung stellt eine Benachteiligung dar. Gewinne und Verluste sollten unbegrenzt gegengerechnet werden können", erläuterte Bergmann.

Über den Deutscher Derivate Verband e.V.

Der Deutsche Derivate Verband (DDV) ist die Branchenvertretung der führenden Emittenten strukturierter Wertpapiere in Deutschland, die mehr als 90 Prozent des deutschen Zertifikatemarkts repräsentieren: BNP Paribas, Citigroup, DekaBank, Deutsche Bank, DZ BANK, Goldman Sachs, Helaba, HSBC Trinkaus, HypoVereinsbank, J.P. Morgan, LBBW, Morgan Stanley, Société Générale, UBS und Vontobel. Außerdem unterstützen 18 Fördermitglieder, zu denen die Börsen in Stuttgart und Frankfurt, die Baader Bank, die Direktbanken comdirect bank, Consorsbank, DKB, flatexDEGIRO, ING-DiBa, maxblue, S Broker und wallstreet:online sowie Finanzportale und Dienstleister zählen, die Arbeit des Verbands.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Derivate Verband e.V.
Feldbergstraße 38
60323 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 2443303-60
http://www.deutscher-derivate-verband.de

Ansprechpartner:
Michaela Roth
Leiterin Kommunikation / Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 4000475-20
E-Mail: michaela.roth@derivateverband.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel