VIK zur Novelle des Klimaschutzgesetzes: Zielvorgaben werden erst durch Maßnahmen zur Strategie
Konkret wies er darauf hin, dass zum Beispiel die erneuerbaren Energien und deren Netzinfrastruktur kurzfristig massiv ausgebaut werden müssten, um die für die
Etablierung einer Wasserstoffwirtschaft notwendigen Mengen an erneuerbar erzeugtem Strom zu gewährleisten. Zudem müssten weitere regulatorische Hindernisse beseitigt werden, die einen schnellen Markthochlauf von Wasserstoff behinderten, etwa
hinsichtlich des Nachweises von „Grünstrom“ für die Wasserstoffherstellung oder bei der zeitlichen Einschränkung der Entlastung von Elektrolyseuren von der EEG-Umlage über eine Begrenzung der Jahresvolllaststunden. „Das hemmt den gewünschten und notwendigen schnellen Markthochlauf beim Wasserstoff“, so der VIK-Hauptgeschäftsführer.
Verlässlichkeit und Planungssicherheit seien sowohl für den Industriestandort Deutschland als auch die umfassenden Transformationsprozesse unverzichtbar. Die Vorverlegung des Ziels der Klimaneutralität auf 2045, steigere die Anforderungen immens und erhöhe als nationaler Alleingang das Risiko der Verlagerung von Emissionen ins Ausland (Carbon Leakage). „Verlässliche rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die energieintensive Industrie sind aber von größter Bedeutung, um Investitionen in klimafreundliche Technologien zu ermöglichen“, betonte Seyfert.
Der VIK betonte, dass die Transformation hin zur Klimaneutralität nur mit Hilfe der energieintensiven Industrie möglich sei. „Zur Wahrung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sind daher zusätzliche Maßnahmen nötig, da es nur mit den Anstrengungen der deutschen Industrie gelingen wird, durch Innovation und schnelle Marktfähigkeit klimafreundlicher Technologien den Weg zur Klimaneutralität zu realisieren“, unterstrich der VIK-Hauptgeschäftsführer. Er verwies in diesem Zusammenhang auf Mittel wie Contracts for Difference (CfD) und Carbon Contracts for Difference (CCfD). Auch Systeme, die zu nachhaltigem Wirtschaften führen, wie zum Beispiel die Kreislaufwirtschaft, oder Technologien wie die Kohlenstoffspeicherung und – nutzung (CCU/CCS), müssten unterstützt und gefördert werden. Nach wie vor sei Strom in Deutschland zudem zu teuer durch Steuern, Abgaben und Umlagen, hier müsse dringend angesetzt und außerdem der wichtige Faktor der Versorgungssicherheit nicht vernachlässigt werden.
Kritik äußerte Christian Seyfert am eiligen Verfahren der Gesetzgebung: „Dem Gesetzgeber hat das Bundesverfassungsgericht bis Ende 2022 Zeit gegeben. Diese Zeit sollte angesichts der weitreichenden Entscheidungen klug genutzt werden. Es ist notwendig, die Wechselwirkungen nationaler Gesetze und des europäischen Green Deal zu überprüfen und eine innere Harmonisierung herbeizuführen.“
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