Endlich Planungssicherheit − EU erteilt beihilferechtliche Genehmigung des KWKG 2020
Die Genehmigung gilt für die Stromerzeugung aus neuen, modernisierten und nachgerüsteten hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Ausgenommen sind mit Stein- oder Braunkohle betriebene KWK-Anlagen. Die zuständige Kommissarin Margrethe Vestaga sieht in dem bis 2026 gültigen Gesetz einen Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals und der notwendigen Energieeffizienz zur weiteren Verringerung der CO2-Emissionen und eine bessere Integration des KWK-Stroms in den deutschen Strommarkt.
Gegenüber den Regelungen des KWKG 2016 sind im genehmigten KWKG 2020 neue Kriterien zur Ausschreibung der Förderzuschläge für Anlagen ab 500 kW elektrisch und durch die Begrenzung der förderfähigen Vollbenutzungsstunden auf 3.500 ab 2025 die Anreize zum Strommarkt-, stromoptimierten und wärmegedeckelten Betrieb der hochflexiblen KWK-Anlagen eingeführt worden. Dadurch wird auch der Betrieb der KWK-Anlagen zur Residuallastabdeckung und bei hohen Strompreisen gefördert. Die Kommission sieht im neuen Gesetz auch keine übermäßige Verzerrung des Wettbewerbs.
Noch ausstehende Änderungsvereinbarungen des BMWi und der Bundesregierung sollen noch vor der Sommerpause des Bundestags beschlossen werden. Mit der Genehmigung besteht nun Rechtssicherheit, beispielsweise für den Kohleersatzbonus, der die frühzeitige Stilllegung von kohlebefeuerten Kraftwerken und deren Ersatz durch hochmoderne Gaskraftwerke anreizt. Aber auch die Anwendbarkeit der Fördersätze für Fernwärmeausbau oder der Wärmebonus (allerdings erst ab 10 MW) für den Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung sind mit der beihilferechtlichen Genehmigung bestätigt.
Der B.KWK Präsident Claus-Heinrich Stahl sieht in der verspäteten Genehmigung für Deutschland durch die EU-Kommission trotz einer künftigen Förderung mit bis zu 1,8 Mrd. Euro pro Jahr das Ziel einer Energiewende mit Versorgungssicherheit nicht erreicht. Durch die jüngst vom Bundestag beschlossenen verschärften CO2-Minderungsziele im deutschen Klimaschutzgesetz kommt neuen KWK-Anlagen die Aufgaben der Netzstabilität für das Gelingen der Energiewende mit erneuerbarer Wind- und PV- Stromerzeugung zu. Damit die notwendigen KWK-Kapazitäten in den nächsten Jahren ans Netz gehen können, ist jetzt auch die Planungs- und Investitionssicherheit gegeben.
Auch ist es sichergestellt, dass die Kohlekraftwerke in Deutschland wie geplant vom Netz gehen können. „Durch die Strommarktentwicklung und steigende Preise für ETS-Zertifikate sehen wir auch eine notwendige Nutzung der Ausschreibungen für den Kohleersatzbonus, ohne dass diese stillzulegenden kohlebefeuerten Kraftwerke in die Netzreserve überführt wenden müssen“ so Stahl. Neue hochflexible Motor-/Turbinen-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind zukunftssichere Investitionen in eine Biomethan- und Wasserstoffnutzung. Die Mitgliedsunternehmen des B.KWK bieten ihre Anlagen mit Herstellererklärung als Wasserstoffready an. Auch Brennstoffzellengeräte sind KWK-Anlagen, die heute mit Erdgas/Biomethan und zukünftig mit Wasserstoff betrieben werden können.
Claus Heinrich Stahl: „Die Genehmigung des KWKG ist für uns Anlass, ein Dankeschön an alle, die unsere Arbeit begleitet haben, zu richten. Zahlreiche Unterstützer aus Politik, Wirtschaft und auch auf der kommunalen Ebene haben sich für eine sinnvolle Ausgestaltung der KWK-Novelle eingesetzt und tragen damit dazu bei, dass die hocheffiziente Technologie KWK ihren Beitrag im erneuerbaren Energiesystem der Zukunft leisten kann.“
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist eine branchenübergreifende Initiative von Herstellern, Betreibern und Planern von KWK-Anlagen aller Größen und beliebigen Brennstoffen, ferner von Stadtwerken, Energieversorgern, wissenschaftlichen Instituten und verschiedensten Unternehmen und Einzelpersonen. Sie alle vereint das Ziel, die KWK in Deutschland voranzubringen und die damit verbundenen Chancen für Wirtschaft und Umwelt zu nutzen.
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