Firmenintern

Volkswagen Aufsichtsrat einigt sich mit Prof. Martin Winterkorn auf 11,2 Mio EUR Schadensersatz

  • Volkswagen Aufsichtsrat verständigt sich ebenfalls mit Rupert Stadler auf Schadensersatz von 4,1 Mio EUR  
  • Volkswagen erhält 270 Mio EUR von D&O Versicherern  
  • Hauptversammlung soll über Vereinbarungen am 22. Juli Beschluss fassen  
  • Bericht an die Hauptversammlung zur Beschlussfassung online verfügbar

Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat sich mit dem früheren Vorstandsvorsitzenden Prof. Martin Winterkorn auf Schadensersatz in zweistelliger Millionenhöhe im Zusammenhang mit der Dieselthematik geeinigt. Die am vergangenen Samstag vom Aufsichtsrat gebilligte Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und Prof. Winterkorn sieht einen Betrag von 11,2 Mio EUR vor. Der Aufsichtsrat stimmte zudem einer Vereinbarung über eine Summe von 4,1 Mio EUR durch den ehemaligen Konzernvorstand und Vorstandsvorsitzenden der AUDI AG, Rupert Stadler, zu.

Die Schadensersatzleistungen gehen zurück auf die im Oktober 2015 durch den Aufsichtsrat eingeleitete Untersuchung der Ursachen und Verantwortlichkeiten für die Dieselkrise. Im Ergebnis hatte das Gremium im März beschlossen, Prof. Winterkorn und Herrn Stadler wegen aktienrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzungen auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Pflichtverletzungen anderer Mitglieder des Konzernvorstands wurden nicht festgestellt. Die Hauptversammlung, die für den 22. Juli einberufen wird, muss den Vereinbarungen noch zustimmen. Der Bericht von Aufsichtsrat und Vorstand an die Hauptversammlung zu den getroffenen Vereinbarungen ist unter https://www.volkswagenag.com/… zu finden.

Die Volkswagen AG hat in diesem Zusammenhang auch eine Einigung über Entschädigungszahlungen aus der Managerhaftpflichtversicherung erzielt. Die D&O-Versicherer werden eine Summe von 270 Mio EUR erbringen.

Im Auftrag des Aufsichtsrats hatte die Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz eine umfassende Prüfung von Haftungsansprüchen durchgeführt und dem Gremium im März die abschließenden Untersuchungsergebnisse vorgelegt. Es war die mit Abstand umfangreichste und aufwändigste Untersuchung in einem Unternehmen in der deutschen Wirtschaftsgeschichte.

Als Ergebnis dieser Untersuchung steht nach Überzeugung des Aufsichtsrats fest, dass Prof. Winterkorn seine Sorgfaltspflichten als damaliger Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen AG verletzt hat, indem er es in der Zeit ab dem 27. Juli 2015 unterließ, die Hintergründe des Einsatzes unzulässiger Softwarefunktionen in 2,0 I TDI-Dieselmotoren, die in den Jahren 2009 bis 2015 im nordamerikanischen Markt vertrieben wurden, unverzüglich und umfassend aufzuklären. Außerdem hat Prof. Winterkorn es unterlassen, dafür zu sorgen, dass in diesem Zusammenhang gestellte Fragen der US-amerikanischen Behörden umgehend wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.

Rupert Stadler hat nach Überzeugung des Aufsichtsrats seine Sorgfaltspflichten verletzt, indem er es in der Zeit ab dem 21. September 2016 unterließ, dafür zu sorgen, dass von AUDI entwickelte 3,0 I und 4,2 I V-TDI-Dieselmotoren, die in EU-Fahrzeugen von Volkswagen, AUDI und Porsche verbaut waren, im Hinblick auf unzulässige Softwarefunktionen untersucht werden.

Auch die Aufsichtsräte der AUDI AG sowie der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG haben sich mit den Ergebnissen aus den Untersuchungen der Aufsichtsräte ihrer Gesellschaften befasst und ihre Beschlussfassungen auf Gutachten von Gleiss Lutz, in denen fahrlässige Pflichtverletzungen festgestellt werden, gestützt. In diesem Zusammenhang wurde eine Einigung mit dem ehemaligen Vorstand der AUDI AG Dr. Stefan Knirsch über eine Summe von 1 Mio EUR sowie mit dem früheren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz über eine Summe von 1,5 Mio EUR erzielt.

Sämtliche Einigungen erfolgten jeweils ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durch die betroffenen Vorstände.

Der ehemalige AUDI-Vorstand Prof. Ulrich Hackenberg war nicht zu einer Einigung bereit. Der Aufsichtsrat der AUDI AG hat den Auftrag erteilt, gerichtliche Schritte gegen Prof. Ulrich Hackenberg vorzubereiten.

Über die Volkswagen AG

Der Volkswagen Konzern mit Sitz in Wolfsburg ist einer der führenden Automobilhersteller weltweit und der größte Automobilproduzent Europas. Zwölf Marken aus sieben europäischen Ländern gehören zum Konzern: Volkswagen Pkw, Audi, SEAT, ŠKODA, Bentley, Bugatti, Lamborghini, Porsche, Ducati, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Scania und MAN. Dabei erstreckt sich das Pkw-Angebot von Kleinwagen bis hin zu Fahrzeugen der Luxusklasse. Ducati bietet Motorräder an. Im Bereich der leichten und schweren Nutzfahrzeuge beginnt das Angebot bei Pick-up-Fahrzeugen und reicht bis zu Bussen und schweren Lastkraftwagen. Rund 662.600 Beschäftigte produzieren rund um den Globus Produkte, sind mit fahrzeugbezogenen Dienstleistungen befasst oder arbeiten in weiteren Geschäftsfeldern. Seine Fahrzeuge bietet der Volkswagen Konzern in 153 Ländern an.

Im Jahr 2020 betrugen die weltweiten Auslieferungen von Konzernfahrzeugen 9,31 Millionen (2019: 10,98 Millionen). Der Umsatz des Konzerns belief sich im Jahr 2020 auf 222,9 Milliarden Euro (2019: 252,6 Milliarden Euro). Das Ergebnis nach Steuern betrug im Jahr 2020 8,8 Milliarden Euro (2019: 14,0 Milliarden Euro).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Volkswagen AG
Berliner Ring 2
38436 Wolfsburg
Telefon: +49 (5361) 936363
Telefax: +49 (5361) 937453
http://www.volkswagen.de

Ansprechpartner:
Nicolai Laude
Telefon: +49 (5361) 9-47856
Fax: +49 (5361) 9-5747856
E-Mail: nicolai.laude@volkswagen.de
Michael Brendel
Kommunikation Unternehmen und Wirtschaft
Telefon: +49 (5361) 93935-6
Fax: +49 (5361) 9573935-6
E-Mail: michael.brendel@volkswagen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel