Überweisung, Lastschrift und Kreditkarte – wenn plötzlich das Geld weg ist!
"Seit der Einführung des SEPA-Zahlungsverkehrs ist zum Beispiel eine Bank nicht mehr verpflichtet, den Namen und die dazugehörige Konto-Nummer auf eventuelle Falschangaben zu überprüfen. Eine Fehlüberweisung ist somit möglich. Wer es rechtzeitigt bemerkt, kann seine Bank kontaktieren und dann die Zahlung rückgängig machen. Ist dies nicht mehr möglich, kann man auch vom Zahlungsempfänger sein Geld zurückfordern. Ob Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte – schnelles Handeln ist gefragt", erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.
"Ebenso kann man sich bei unberechtigten Abbuchungen wehren. Innerhalb von acht Wochen kann man der Lastschrift widersprechen. Das gilt auch im Falle von Kreditkartenzahlungen. Auch hier können Gelder acht Wochen lang zurückgebucht werden", so Jürgen Buck.
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