Bundestag gibt Medikamente zur Tabakentwöhnung frei
"Wir haben in der Vergangenheit mehrfach gefordert, dass wir unseren Versicherten im Rahmen einer strukturierten Tabakentwöhnung auch Medikamente zur Unterstützung anbieten dürfen. Schön, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit nun schafft“, sagt Rainer Striebel, Vorstand der AOK PLUS. Und ergänzt: "Bisher war es den Gesetzlichen Krankenkassen schlicht verboten, solche Medikamente zu bezahlen, da sie laut Gesetz als Lifestyle-Produkte gelten. Dabei haben wir bereits 2018 in einer Studie ihren großen Nutzen bei der Tabakentwöhnung belegt.“
Zusammen mit der TU Chemnitz und den sächsischen und Thüringer Pneumologenverbän-den hat die AOK PLUS von 2013 bis 2018 die ATEMM*-Studie zur strukturierten Tabakentwöhnung durchgeführt. Über 800 rauchende Patienten mit einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) oder chronischem Raucherhusten haben daran teilgenommen. Die Studie hat eindeutig nachgewiesen, dass unterstützende Medikamente einen großen Anteil am Erfolg der Entwöhnung haben.
"Mit dem Rauchen aufzuhören, ist für Betroffene oft nicht einfach. Mit unterstützenden Medikamenten steigt ihre Erfolgschance erheblich.“, sagt Rainer Striebel. "Es ist sinnvoll, die Suchterkrankung von Menschen möglichst frühzeitig zu bekämpfen und dafür auch die Kosten zu tragen. Denn diese sind verschwindend gering im Vergleich zu den Kosten, welche durch Folgeerkrankungen entstehen können.“
Bei der Studie wurde die Abstinenzrate der Teilnehmer direkt nach dem Kurs sowie zwölf Monate später im Vergleich zur Standardbehandlung (ärztliche Beratung zum Rauchstopp plus Informationen zu vorhandenen Tabakentwöhnungsanbietern in der Region) mit objektiven Messungen und methodisch strengen Erfolgskriterien untersucht. Ein Jahr nach Kursende war fast die Hälfte der Teilnehmer in der Studiengruppe stabil rauchfrei, verglichen mit jedem Zehnten in der Vergleichsgruppe.
* AOK PLUS-Studie zur strukturierten Tabak-Entwöhnung durch pneumologische Facharztpraxen und Psychotherapeuten in Sachsen und Thüringen mit Minimal- Intervention vs. Maximal-Intervention
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