Medien

KJM ordnet Sperre gegen großes Pornoportal an

Aufgrund von zahlreichen Verstößen gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in einem von der Landesanstalt für Medien NRW geführten Verfahren die Sperrung einer Seite mit pornografischen Inhalten angeordnet. Bei dem Angebot handelt es sich um eine populäre deutschsprachige Website, die in zahlreichen User-Profilen offensichtlich schwer jugendgefährdende sowie entwicklungsbeeinträchtigende pornografische Inhalte frei zugänglich macht, ohne dass der Zugang so beschränkt wird, dass nur Erwachsene darauf zugreifen können.

Abruf aus Deutschland soll nicht mehr möglich sein

Bereits im März 2020 hatte die KJM das Angebot geprüft und aufgrund der Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) eine Beanstandung ausgesprochen sowie die Verbreitung in der aktuellen Form untersagt. Die Anbieterin wurde darauf hingewiesen, dass sie ihren Verpflichtungen nach dem JMStV nachkommen kann, indem sie eine sog. geschlossene Benutzergruppe einrichtet, um den freien Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu verhindern. Da es jedoch nicht gelang, die Anbieterin zu einer Anpassung des Angebots zu bewegen, nimmt die KJM nun den Host-Provider in die Pflicht. Als Maßnahme wird angeordnet, das Angebot für den Abruf aus Deutschland zu sperren. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Fehlende Altersverifikation nicht nachvollziehbar

Dieser Schritt ist notwendig, weil der Host-Provider bislang untätig geblieben ist, obwohl die Landesanstalt für Medien NRW ihn von der Rechtswidrigkeit des Angebotes in seiner derzeitigen Form und der Untersagung der Verbreitung in Deutschland Kenntnis gesetzt hat.

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass es Anbieter pornografischer Inhalte gibt, denen der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz völlig egal zu sein scheint. Die KJM nimmt das nicht hin. Sie wird mit aller Entschlossenheit und mit allen juristischen Mitteln dagegen vorgehen, dass jugendgefährdende Inhalte im Internet ohne Altersverifikation für Kinder und Jugendliche frei zugänglich sind. Dazu gehört dann auch, dass wir Host-Provider verpflichten, ausländische Anbieter in Deutschland zu sperren, die gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag verstoßen. Ich bin mir sicher, dass das Wirkung über den jetzigen Einzelfall hinaus zeigen wird.“

Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten: „Es ist ja letztlich denkbar einfach: Wer mit Pornografie im deutschen Markt Geld verdienen möchte, muss sich an die deutschen Gesetze halten. Gegen die, die hingegen Kinder und Jugendliche gefährden, weil sie die – übrigens nicht sehr komplizierten – Regeln des Jugendschutzes in den Medien nicht einhalten, gehen wir vor und das, wenn es sein muss, auch bis zum Ende. Das mag wegen der aufwendigen Verfahren etwas dauern, aber lange Distanzen können wir.“

Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertretern von Bund und Ländern. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.
Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder finden Sie hier, Informationen zu den Medienanstalten finden Sie hier.

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