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Landesentwicklungsplan wird 50

Vor 50 Jahren, am 22. Juni 1971, war die Geburtsstunde des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg. Seither gehört dieses in der „Blütezeit der Raumplanung“ geschaffene Werk zur Arbeitsgrundlage der zwölf Regionalverbände und prägt die räumliche Entwicklung des Landes Baden-Württemberg und seiner Regionen. Nach den Fortschreibungen aus den Jahren 1993 und 2002 hat die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag die dritte Neuauflage des Landesentwicklungsplans für die neue Legislaturperiode in Aussicht gestellt.

„Seit nunmehr 50 Jahren haben wir ein regelmäßig aktualisiertes Kursbuch des Landes für die räumliche Entwicklung Baden-Württemberg und seiner Regionen“, gratuliert Verbandsdirektor Gerd Hager vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein. „Erst kürzlich überraschte das Hausarchiv noch mit einem Originalexemplar aus dem Jahr 1971“ (s. Anlage). Es sei erstaunlich mit welchem Weitblick damals wesentliche Grundlagen für ein rahmensetzendes integrierendes Gesamtkonzept für die räumliche Entwicklung des Landes geschaffen wurden. Viele Elemente wie Entwicklungsachsen, Zentrale Orte und Freiraumschutz seien im ersten Plan bereits da gewesen und konnten in den Fortschreibungen 1983 und 2003 weiterentwickelt werden. „In der ersten Auflage waren bereits sogenannte Grundsätze und Ziele enthalten“, betont Hager „und den Planern und politischen Entscheidungsträgern war damals bereits bewusst, dass auch räumliche Gestaltungsmöglichkeiten für kommende Generationen offengehalten werden sollen“.

Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg ist ein räumliches Entwicklungskonzept unter anderem zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes als Wirtschafts- und Wohnstandort und zum Erhalt der Primärfunktion von Land- und Forstwirtschaft. Die zwölf Regionalverbände konkretisieren die Aussagen des Landesentwicklungsplan aufgrund vertiefter Erkenntnisse vor Ort in Zusammenarbeit mit den dortigen Kommunen jeweils in ihren Regionalplänen. Wie der Landesentwicklungsplan werden auch die Regionalpläne regelmäßig fortgeschrieben. So wird der aus dem Jahr 2003 stammende Regionalplan für die Region Mittlerer Oberrhein derzeit in einer Gesamtfortschreibung aktualisiert. Im Frühjahr dieses Jahres lief hierzu die erste Offenlage mit Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen sowie den Trägern öffentlicher Belange.

Rechtliche Grundlagen für den Landentwicklungsplan sind das Raumordnungsgesetz des Bundes, das erstmals 1965 beschlossen wurde, sowie das Landesplanungsgesetz. Der erste Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg – aufgestellt am 22. Juni 1971 – wurde am 11. April 1972 für verbindlich erklärt. Nach der Gebietsreform erfolgte im Jahr 1973 eine Anpassung an die neuen Verwaltungsgrenzen. Der zweite Landesentwicklungsplan 1983 konnte weitgehend auf den Zielen des Vorgängers aufbauen. Veränderte Rahmenbedingungen aufgrund tiefgreifendem Wandel durch fortschreitende Globalisierung und Gefährdung natürlicher Lebensgrundlagen zeigte der Landesentwicklungsbericht von 1994 auf. Darauf anknüpfend wurde der bis heute noch geltende Landesentwicklungsplan 2002, der das 1998 novellierte Raumordnungsgesetz berücksichtigt, geschaffen.

„Wir begrüßen das Ziel der Landesregierung den Landesentwicklungsplan neu aufzustellen. Damit greifen das Land Baden-Württemberg und ihre Regionen mit noch mehr Kraft an die Gestaltung vielfältiger Zukunftsthemen“, betont Hager. So hat die neue Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vom Mai 2021 eine entsprechende Fortschreibung des Plans vereinbart. Vorausgehen soll eine umfassende Raumanalyse. Mit dem neuen Landesentwicklungsplan möchte die Landesregierung gemäß Vertragsunterlagen den neuen Herausforderungen und Chancen in den Bereichen Bau-, Verkehrs-, Energiewende, Klimaschutz und Klimaanpassung und dem Wohnraummangel sowie der digitalen Infrastruktur begegnen. Auch im Fokus ist die Eindämmung des Flächenverbrauchs. So soll die Neuinanspruchnahme von zuvor meist landwirtschaftlich genutzten Flächen zugunsten von Siedlung und Verkehr auf maximal 2,5 Hektar pro Tag (2019: 4,8 Hektar) und perspektivisch auf Netto-Null bis zum Jahr 2035 reduziert werden.

 

 

 

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