Verbraucher & Recht

Idiotentest nach Alkoholfahrt

Wer nach einer Trunkenheitsfahrt seinen Führerschein abgeben muss, muss nach Auskunft der ARAG Experten damit rechnen, nach der Sperrfrist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, besser bekannt als „Idiotentest“) vorzuweisen. Und zwar unabhängig davon, ob es durch den Alkoholeinfluss Ausfallerscheinungen gibt oder nicht. In einem konkreten Fall war ein Fahrer mit 1,3 Promille am Lenkrad erwischt worden – ohne jegliche Ausfallerscheinungen. Als er nach seiner Sperrfrist den Führerschein wiederhaben wollte, weigerte er sich daher, an einer MPU teilzunehmen. Doch die Richter bestanden auf den Test. Sie gingen aufgrund der hohen Blutalkoholkonzentration in Verbindung mit den fehlenden Ausfallerscheinungen von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung aus (Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 3.20).

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