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Alternativen zum Erbbaurecht weiter nutzen

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg hat ergänzende immobilienpolitische Positionen zum Erbbaurecht und zur sozialen Erhaltungssatzung beschlossen. Die IHK reagiert damit auf politische Bestrebungen,  die aus Sicht der IHK den Interessen der Wirtschaft entgegenstehen. Dazu zählt etwa der Plan der Bonner Ratskoalition, künftig kommunale Grundstücke nicht mehr zu verkaufen, sondern nur noch eine Nutzung nach Erbbaurecht zu ermöglichen. „Diese Maßnahme führt zu einer sinkenden Attraktivität bei Investoren und Projektentwicklern, nicht zuletzt durch eine komplexere Vertragsanbahnung.“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille: „Bei Nutzung des Erbbaurechts wird der Beleihungswert bei Kreditaufnahme belastet und es kommt üblicherweise zu geringeren Investitionen gegen Ende der Vertragslaufzeit.“ Die IHK weist zudem auf mögliche Heimfallkosten nach Ablauf des Erbbaurechts hin, sollte der Vertrag nicht verlängert werden. „Diese Kosten würden zwar erst in einigen Jahrzehnten anfallen, das Risiko sollte aber bereits jetzt diskutiert werden. Daher sollten auch weiterhin Alternativen, wie der Verkauf durch die Stadt genutzt werden“, so Hille weiter.

Auch die zu prüfende soziale Erhaltungssatzung wird von der IHK kritisiert. „Eine Milieuschutzsatzung führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand und schafft zusätzliche Restriktionen. Sie ist eine investitionshemmende Maßnahme, auch gegenüber substanziellen und energetischen Sanierungen“, sagt der IHK-Hauptgeschäftsführer. Aus Sicht der IHK stellt eine Milieuschutzsatzung einen weiteren Eingriff in das Eigentum dar, die langfristig auch dazu führen könne, dass sich die Bausubstanz verschlechtere.

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