Gesundheit & Medizin

Pflegeheimbesuche noch immer eingeschränkt

Während aktuell über eine Abschaffung der Maskenpflicht in der Öffentlichkeit diskutiert wird, sind Besuche im Pflegeheim trotz hoher Impfquoten immer noch vielerorts unverhältnismäßig eingeschränkt. „Es darf nicht sein, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen trotz Impfschutz je nach Bundesland nur zwei oder dreimal pro Woche Besuch empfangen dürfen“, kritisiert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Wir fordern eine Bundesverordnung mit verbindlichen Mindestvorgaben für Besuchsmöglichkeiten, damit auch die schwarzen Schafe unter den Ländern hier endlich zur Normalität zurückkehren. Ungerechtfertigte Grundrechtseinschränkungen durch die Einrichtungen müssen ansonsten sanktioniert werden.“

Seit über sechs Wochen gelten bundesweit Lockerungen für Geimpfte, während Besuche in Pflegeheimen auch weiterhin nur durch die jeweilige Landesverordnung geregelt werden. Nach wie vor gibt es darunter „schwarze Schafe“, die entweder den Impfstatus nicht berücksichtigen oder den Einrichtungsleitungen durch fehlende Vorgaben für die Besuchskonzepte zu viel Freiraum lassen. Die BIVA-Rechtsberater wissen vor allem von Betroffenen aus Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, dass Besuche nur in bestimmten Zeitfenstern an festgelegten Tagen möglich sind, auch wenn Bewohner und Angehörige geimpft sind.

Bereits am 19. Mai 2021 hatte der BIVA-Pflegeschutzbund in einem Offenen Brief eine Bundesverordnung mit verbindlichen Mindestvorgaben für Lockerungsmaßnahmen in durchgeimpften Heimen gefordert – bislang ohne Erfolg. „Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner müssen endlich mit geimpften Personen außerhalb von Einrichtungen gleichgestellt werden“, fordert Stegger. „Wenn die Einrichtungen weiterhin ihren gesetzlichen Freiraum missbrauchen, um ungerechtfertigte Grundrechtseinschränkungen der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner anzuordnen, müssen diese sanktioniert werden!“

Hintergrund:

Der BIVA-Pflegeschutzbund hat eine Vergleichstabelle der Verordnungen in den einzelnen Bundesländern erarbeitet.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BIVA-Pflegeschutzbund e.V.
Siebenmorgenweg 6-8
53229 Bonn
Telefon: +49 (228) 909048-0
Telefax: +49 (228) 909048-22
https://www.biva.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel