Verbraucher & Recht

Haustiere im Mietrecht: Kleintiere dürfen immer einziehe

Oft dürfen Mieter tierische Mitbewohner haben – manchmal trotz Verbot im Mietvertrag. Denn pauschale Haltungsverbote sind unzulässig. Darauf weist die Zeitschrift Finanztest in ihrer aktuellen Ausgabe hin.

Unabhängig davon, was im Mietvertrag steht, dürfen alle grundsätzlich harmlose Kleintiere wie Goldhamster, Zierfische oder Schildkröten halten. Für Gift- oder Würgeschlangen gilt die pauschale Haltungserlaubnis aber nicht.

Bei Hunden und Katzen dürfen Vermieter die Haltung nicht pauschal verbieten, können aber verlangen, dass ihre Zustimmung eingeholt wird. Bei einer Katze müssen sie in der Regel zustimmen, bei Hunden hängt es von einer Interessenabwägung aller Beteiligten ab. Verbieten dürfen Vermieter die Tierhaltung etwa dann, wenn ein Mieter schon zu viele Haustiere hat.

Selbst wenn die Haltung eines Haustieres erlaubt wurde, kann es später Ärger geben: Stört ein Hund die Nachbarn, weil er zu lang und laut bellt, kann die Erlaubnis widerrufen werden.

Der detaillierte Bericht zu Haustieren im Mietrecht findet sich in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/haustiere-mietrecht online abrufbar.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Stiftung Warentest
Lützowplatz 11-13
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 2631-0
Telefax: +49 (30) 2631-2429
http://www.stiftung-warentest.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel