IHK entlastet Mitgliedsunternehmen um 4,1 Millionen Euro
Damit setzt die IHK ein Urteil zur Eigenkapitalausstattung und Rücklagenbildung der Industrie- und Handelskammern in Deutschland um. Bilanziell erfolgt dies über eine Absenkung der Nettoposition (vergleichbar mit Stammkapital) und eine Auflösung der nicht zweckgebundenen Rücklagen. „Wir halten diese rechtlichen Vorgaben aus unternehmerischer und strategischer Sicht für schädlich“, so IHK-Präsident Hagen: „Gute Kaufleute wirtschaften nachhaltig und sorgen für schlechte Zeiten vor. Weil uns diese Möglichkeit bis auf Weiteres nicht mehr gegeben ist, werden die Beitragssätze sich in Zukunft deutlich volatiler gestalten und wir werden in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Beiträge tendenziell erhöhen müssen.“ IHK-Geschäftsführer Fark ergänzt dazu: „Mittelfristig hoffen wir darauf, dass wir neue Rechtsgrundlagen erhalten, mit denen wir die kaufmännisch notwendigen Rücklagen wieder aufbauen und das Eigenkapital sinnvoll dotieren dürfen. Es ist absurd, dass eine Organisation der unternehmerischen Selbstverwaltung dazu gezwungen wird, nicht unternehmerisch und nachhaltig zu handeln.“
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