Energie- / Umwelttechnik

Energie für die Nachtschicht?

Wer in Schichten arbeitet, insbesondere in Nachtschichten, muss dann körperlich und geistig leistungsfähig sein, wenn die innere Uhr Schlaf und Ruhe verlangt. Die Essenszeiten verschieben sich, die Verdauung gerät aus dem Takt und der gute Schlaf ist gestört. Nachtschicht stresst den Körper besonders und erhöht das Risiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen. „Es ist für viele Betroffene eine Herausforderung, einerseits während der Nacht die Müdigkeit zu überwinden und andererseits nach der Schicht Ruhe und Schlaf zu finden“, bemerkt Dr. Birgit Brendel, Verbraucherzentrale Sachsen.

Am besten wird ein ausgewogenes aber leichtes Mahl vor Beginn der Nachtschicht eingenommen. Während der Arbeitszeit sind weitere zwei Nachtmahlzeiten empfehlenswert. Mageres Fleisch und gut verdauliche Beilagen wie Reis sind hier genauso sinnvoll wie eine Vitaminbombe als Salat oder Obst. Denn, in der Nachtzeit ist auch das Verdauungssystem im Ruhemodus. Schwere und fettige Speisen stehen einer produktiven Nachtschicht eher im Wege, so Brendel.

Nicht nur in den sozialen Netzwerken diskutieren Nachtarbeiter Energyshots als eine Möglichkeit, während der Schicht geistig fit und munter zu bleiben. Das enthaltene Koffein ist der entscheidende Inhaltsstoff, sorgt es doch für die leistungsverbessernde Wirkung und ein reduziertes Müdigkeitsgefühl, da es in mäßiger Konzentration das Nervensystem anregt, die Herztätigkeit beschleunigt, sowie Stoffwechsel und Atmung anregt. Bei fortgesetztem hohem Konsum täglich stellt sich jedoch ein allmählicher Gewöhnungseffekt ein. Gesunde Erwachsene sollten über den Tag verteilt nicht mehr als 5,7 mg Koffein pro Kilogramm Körpergewicht (etwa 400 mg insgesamt) aufnehmen, schwangere und stillende Frauen weniger.

„Das grundsätzliche Problem bei Energyshots besteht darin, dass die Koffeinmenge im Vergleich zur Menge an Flüssigkeit vielfach höher ist als bei Energydrinks oder bei Kaffee“, sagt Brendel. Es besteht daher das Risiko, in kurzer Zeit sehr große Mengen an Koffein aufzunehmen. So kann der erwünschte positive Effekt eines mäßigen Koffeingenusses ins Negative kippen, und unerwünschte Wirkungen, wie Herzrasen, Unruhe, Kurzatmigkeit und Schlafstörungen aufgrund der zu hohen Dosis die Folge sein. „Wenn dann um 3 Uhr morgens, am tiefsten Punkt der Leistungskurve, ein Energyshot getrunken wird, kann der Schlaf nach der Schicht massiv beeinträchtigt werden, da die Wirkung des Koffeins über mehrere Stunden anhält“, erläutert Brendel. Das ist aus gesundheitlicher Sicht nicht wünschenswert.

Zur Anregung der Wachheit in der Nachtschicht empfehlen sich mäßig koffeinhaltige Getränke zu Beginn bzw. vor der Schicht. In der zweiten Schichthälfte sollte man je nach persönlicher Sensibilität nur noch moderat zugreifen, z.B. eine Tasse Kaffee oder schwarzen Tee oder Koffein ganz meiden. 

Cola, und auch alle anderen zuckerhaltigen Getränke mit oder ohne Koffein, sind für Menschen im Schichtdienst nicht zu empfehlen, denn sie haben aufgrund des verschobenen Lebensrhythmus ein erhöhtes Risiko für Übergewicht und Diabetes. Beidem sind Süßgetränke nicht zuträglich.

Interessierte Verbraucher*innen können sich dazu und anderen Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung beraten lassen, Terminvereinbarung auf der Homepage der Verbraucherzentrale oder einfach unter www.lebensmittel-forum.de eine Frage posten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Katharinenstraße 17
04109 Leipzig
Telefon: +49 (341) 69629-0
Telefax: +49 (341) 6892826
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel